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Nationalrat beschließt Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten - Muchitsch: "Höchste Zeit"

Langjährige Forderungen von SPÖ und Gewerkschaften endlich umgesetzt - Gegen die Stimmen der ÖVP

Die SPÖ und die Gewerkschaften haben sich seit langem dafür eingesetzt, viele Branchen haben das bereits per Kollektivvertrag geregelt, am Donnerstag hat es der Nationalrat für alle beschlossen. Arbeiter und Angestellte werden arbeitsrechtlich gleichgestellt. Der Baugewerkschafter und Vorsitzende des Sozialausschusses Josef Muchitsch hält das für höchst an der Zeit, denn es sei nicht zu erklären, dass im 21. Jahrhundert Arbeiter z.B. beim Krankenentgelt eine schlechtere Regelung haben als Angestellte.

Kein Verständnis hat Muchitsch allerdings für das Verhalten der ÖVP. Zuerst hat ÖVP-Obmann Kurz sich in den Zeitungen feiern lassen für die Ankündigung, die ÖVP wolle jetzt auch die Gleichstellung. Der schwarze Teil der Wirtschaftskammer hat darauf gar nicht reagiert. Aber dann, als die SPÖ im Parlament mit einem Fristsetzungsantrag ernstgemacht hat mit der Gleichstellung - da kam dann der wütende Protest der Wirtschaftskammer. Für Muchitsch ein klarer Beweis dafür, dass es ÖVP-Obmann Kurz nur um die Show gegangen ist und er nie beabsichtigt hat, die Gleichstellung wirklich umzusetzen.

Mit einem Abänderungsantrag werden heute einige Ergänzungen bei den Fristen vorgenommen. Wie Muchitsch erläuterte, gilt die Gleichstellung bei der Bezugsdauer bei der Entgeltfortzahlung im Krankenstand demnach ab 1. Juli 2018; das gleiche gilt für die Entgeltfortzahlung bei wichtigen persönlichen Dienstverhinderungsgründen. Einheitliche Kündigungsfristen wird es ab 1. Jänner 2021 geben; der Hintergrund dabei: Die Branchen haben damit ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen, so Muchitsch.

Für Saisonbetriebe in witterungsabhängigen Branchen können per Kollektivvertrag abweichende Regelungen festgelegt werden. Und man hat sich darauf geeinigt, dass es im Krankheitsfall eine Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber auch bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses geben wird. Die Regelung tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.

 

 
 

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