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Gleichstellung geschafft!

Langjährige Forderungen von SPÖ und Gewerkschaften gegen die Stimmen der ÖVP und NEOS umgesetzt

Die SPÖ und die Gewerkschaften setzen sich seit Jahren mit bereits fertigen Konzepten für eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten ein. In vielen Branchen ist die Gleichstellung bereits im Kollektivvertrag annähernd geregelt. Nun hat der Nationalrat eine Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten beschlossen. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hält es für unerklärlich, dass im 21. Jahrhundert Arbeiter beim Krankenentgelt eine schlechtere Regelung haben als Angestellte.

Wenig Verständnis zeigt Muchitsch für das Verhalten der ÖVP. Zuerst hat ÖVP-Obmann Kurz eine Gleichstellung eingefordert und sich dafür medial feiern lassen, sogar aus dem schwarzen Teil der Wirtschaftskammer gab es keine Reaktion. Plötzlich jedoch, nachdem die SPÖ mit einem Fristsetzungsantrag im Parlament ernstgemacht und Kurz beim Wort genommen hat, kamen wütende Proteste aus der Wirtschaftskammer. Für Muchitsch ein weiterer Beweis dafür, dass es Kurz nur um die Show gegangen ist und er nie wirklich beabsichtigt hat, eine Gleichstellung wirklich umzusetzen.

Mit einem Abänderungsantrag wurden einige Ergänzungen bei den Fristen vorgenommen. Wie Muchitsch erläutert, gilt die Gleichstellung bei der Bezugsdauer von Krankengeld demnach ab 1. Juli 2018; das gleiche gilt für die Entgeltfortzahlung bei wichtigen persönlichen Dienstverhinderungsgründen. Einheitliche Kündigungsfristen wird es ab 1. Jänner 2021 geben; der Hintergrund dabei: Die Branchen haben damit ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen, so Muchitsch.

Für Saisonbetriebe in witterungsabhängigen Branchen können über die Kollektivverträge abweichende Regelungen festgelegt werden. Zusätzlich gab es auch eine Einigung, dass im Krankheitsfall die Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber auch bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht bleibt. Diese Regelung tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft. (Schluss)


 

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