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Muchitsch: SPÖ bringt Antrag ein – Urlaubsansprüche dürfen nicht verjähren

Müssen Urteil des EuGH Folge leisten und ArbeitnehmerInnen zu ihrem Recht verhelfen

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch ist erfreut über den Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass nicht in Anspruch genommener Urlaub nicht verjähren und daher nicht verfallen kann. „Die derzeit in Österreich geltende gesetzliche Regelung, dass nicht verbrauchte Urlaubsansprüche spätestens nach drei Jahren verfallen, läuft diesem EuGH-Urteil zuwider und muss angepasst werden. Die SPÖ wird daher am 13. Dezember einen Antrag im Nationalrat einbringen, damit die Gesetzeslage geändert wird und ArbeitnehmerInnen zu ihrem Recht kommen“, kündigt Muchitsch an.

Der Entscheid des EuGH sieht vor, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Jahresurlaub gewähren und bezahlen muss. Das trifft auch in jenen Fällen zu, in denen ein Arbeitnehmer seine Ansprüche auf Urlaub nicht geltend machen konnte. Ein Erlöschen des Anspruches ist laut EuGH unrechtmäßig.

Mit der SPÖ-Initiative wird daher klargestellt, dass der Anspruch auf Urlaub nicht verjähren kann, wenn der Verbrauch durch den Arbeitgeber verweigert wurde oder ein Arbeitnehmer aus nicht in seinem Einflussbereich liegenden Gründen nicht in der Lage war, den Urlaub zu verbrauchen.

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