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v.l.n.r.: Wahlmüller, Muchitsch, Frömmel, Schmid
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UMWELT+BAUEN präsentiert Maßnahmen

Konzepte und Finanzierungsmodelle für Politik erarbeitet

Die Nachhaltigkeitsinitiative UMWELT + BAUEN der Bau-Sozialpartner und GLOBAL 2000 hat drei Positionspapiere zu den Themen Wohnungsneubau, Gebäudesanierung und Infrastruktur erarbeitet und richtet sich mit konkreten Forderungen und Finanzierungsansätzen an die neue Bundesregierung.

2013 präsentierte die Nachhaltigkeitsinitiative UMWELT+BAUEN das Strategiepapier „Wohnen 2020“. Die damalige Bundesregierung nahm zahlreiche Vorschläge in ihr Regierungsprogramm auf. „Einige der Forderungen aus unserem Strategiepapier ‚Wohnen 2020´ wurden zwar umgesetzt, eine Reihe von weiteren dringend notwendigen Maßnahmen ist leider noch offen. Grund genug, unser Papier zu überarbeiten und der Politik aktualisierte Konzepte zur Verfügung zu stellen. Gemeinsam mit unseren Experten wollen wir als Initiative weiterhin ein wichtiger inhaltlicher ‚Zulieferer‘ der Bundesregierung zu den Schwerpunkten Umwelt und Bauen sein“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Abg. z. NR Josef Muchitsch.

Seit der Präsentation des Strategiepapiers haben sich die wohnungspolitischen Rahmenbedingungen geändert. Ab 1. Jänner 2018 wird der Wohnbauförderungsbeitrag in eine Landesabgabe umgewandelt, über dessen Höhe die Länder frei bestimmen können. Eine Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung ist im Zuge des letzten Finanzausgleichs – trotz breiter politischer Zustimmung – leider nicht erfolgt.

Deshalb fordert UMWELT + BAUEN:

Eine länderseitige Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Wohnbauförderungsbeitrags in bisheriger prozentueller Höhe und dessen zweckgebundenem Einsatz.
Eine Verpflichtung der Länder zur Zweckwidmung aller Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen.
Eine ergänzende Finanzierung der Wohnbauförderung seitens der Länder in einer dem Bedarf entsprechenden Höhe.
„Für uns als Bauwirtschaft ist eines völlig klar: Gelder, die für den Wohnbau eingehoben werden, dürfen ausschließlich für den Wohnbau eingesetzt werden, damit leistbares Wohnen für alle möglich wird. Alles andere wäre ein Etikettenschwindel, der dem Steuerzahler nicht zugemutet werden kann“, so Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel.
Der Bedarf an leistbaren Wohnungen ist nach wie vor hoch: Die aktuelle Haushaltsprognose der Statistik Austria rechnet in den kommenden Jahren mit einem jährlichen Zuwachs von über 40.000 Haushalten – das ist ein historischer Höchstwert. Der damit verbundene Neubaubedarf lässt sich (aufgrund des jährlichen Abgangs von ca. 15-20.000 Wohnungen) auf rd. 60.000 Wohnungen p.a. kalkulieren. Aufgrund des geringen Angebots an Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment ist die Zahl der neu errichteten leistbaren Wohnungen nach wie vor nicht ausreichend.

Gebäudesanierung hinkt hinterher

Die Klimastrategie 2007 der Bundesregierung sieht eine Erreichung der Sanierungsrate von 3 Prozent jährlich vor. Die tatsächliche Sanierungsrate beträgt anhaltend niedrige 0,6% bei umfassenden Sanierungen und 1,6 Prozent bei thermischen Fassadensanierungen (Durchschnitt 2004-2014, Anm.). Erschwerend kommt noch hinzu, dass der „Sanierungsscheck“ der Bundesregierung von ursprünglich 100 Millionen Euro auf lediglich 40 Millionen Euro gekürzt wurde.

„Die Sanierungsraten sind seit Jahren rückläufig und haben zuletzt in einigen Regionen fast den Nullpunkt erreicht. Die Reduzierung der Mittel für den Sanierscheck und die gesunkene Attraktivität der Wohnbauförderungen haben wesentlich dazu beigetragen. Von Seiten der Bundesregierung braucht es daher dringend neue Anreize, wie die Aufstockung des Sanierschecks und steuerliche Begünstigungen, um eine Trendwende einzuleiten. Auch die Länder sollten ihre Förderungen so attraktiv gestalten, dass sie wieder in Anspruch genommen werden”, fordert Mag. Robert Schmid, Stellvertretender Obmann des Fachverbandes Steine-Keramik.

Zusätzlich empfiehlt die Initiative, bei geförderten Sanierungsmaßnahmen die Vorlage eines Gesamtsanierungskonzepts als Voraussetzung festzulegen. Damit wird auch bei geringeren Sanierungsbudgets die Durchführung einer schrittweisen Sanierung über einen längeren Zeitraum sichergestellt.

„Wir verfehlen unsere Klimaziele und versäumen damit zahlreiche Chancen, die in der Energiewende liegen. Das kann nicht so weitergehen, denn es gibt viel zu tun! Die stark eingebrochene Sanierungstätigkeit muss wieder angekurbelt werden, dazu braucht es die Umrüstung von noch immer mehr als 600.000 Ölheizungen. Es ist jetzt Zeit für die Umsetzung von Maßnahmenpaketen, die hier wirklich greifen. Die Modernisierung des Gebäudebestands muss eine der Prioritäten der nächsten Bundesregierung sein“, erklärt Johannes Wahlmüller von GLOBAL 2000.

Zukunftsfähige Infrastruktur

Bedingt durch die Abwanderung entleeren sich speziell die peripheren Gebiete Österreichs. Ländliche Regionen sind eindeutig die Verlierer der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Eine Förderung von strukturschwachen Gebieten ist ein Gebot der Stunde. Damit die Abwanderung gebremst wird, sind Maßnahmen in folgenden drei Kernbereichen erforderlich.

Raumordnung:

Leider zeigt die Praxis, dass derzeit nicht genug raumrelevante, der Abwanderung entgegensteuernde Maßnahmen existieren. Eine übergeordnete Raumplanung kann z.B. Gewerbe- und Wohnflächen so widmen, dass ein übermäßiger Verkehr vermieden wird. Jedoch: Im Bereich Raumordnung besteht derzeit ein bundespolitisches Vakuum. Es mangelt an einer kompetenten Rechtslage, die bundespolitisch Vorgaben macht, die in der Landespolitik umgesetzt werden. Die Folgerung kann daher nur sein: Eine einheitliche bundesweite Raumordnungspolitik ist mehr als überfällig.

Nachverdichtung:

Um dem immer größer werdenden Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten, sollte die Nachverdichtung in bestehenden Siedlungen erhöht werden. Während einerseits eine Übernutzung der Bodenflächen festgestellt werden kann, stehen gleichzeitig innerstädtisch große Flächen frei oder werden als Parkplätze genutzt. Eine sinnvolle Verbauung solcher Flächen bei gleichzeitigem Erhalt von Grünflächen kann den Flächenverbrauch eindämmen.

Niederrangiges Straßennetz und öffentlicher Verkehr:

Ein Blick auf Österreichs Straßen zeigt, dass im niederrangigen Straßennetz ein dramatischer Sanierungsbedarf besteht. Landesstraßen  (B- und L-Netz) weisenerhebliche Mängel auf. Eine Sanierung ist daher unumgänglich, will man den Wirtschaftsstandort Österreich erhalten. Berechnungen ergeben bei gleichbleibender Sanierungsrate einen Zusatzbedarf ab 2020 von ca. 700 Millionen Euro, da rund 30 Prozent der Straßen (rund 30.000 km) zu erneuern sein werden. Großer Nachholbedarf besteht auch bei der Bereitstellung von öffentlichen Verkehrseinrichtungen. Zwar hat die Bahnhofsoffensive einigen großen Bahnhöfen einen Qualitätssprung beschert, trotzdem gilt es, hier bundesweit eine zeitgemäße Infrastruktur zu schaffen.

Mehr unter www.umwelt-bauen.at.

 

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