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ÖGB-Achitz: Vorhaben der Regierung aus Sicht der ArbeitnehmerInnen bedenklich

Bei Rückschrauben österreichischer Regelungen auf EU-Mindeststandards droht Sozialabbau

 
Gewerkschaften / Bundesregierung / Soziales / Arbeitsmarkt / EU
05.01.2018, 13:18 | OTS0066 | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund

 

ÖGB-Achitz: Vorhaben der Regierung aus Sicht der ArbeitnehmerInnen bedenklich

Bei Rückschrauben österreichischer Regelungen auf EU-Mindeststandards droht Sozialabbau

 

(Wien/OTS/ÖGB) - Der ÖGB sieht die von Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache am Ende der Regierungsklausur angekündigten Punkte äußerst kritisch. „Zwar sollen einige ArbeitnehmerInnen von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit werden – die Menschen mit den niedrigsten Löhnen haben davon aber nichts“, kritisiert Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Der Gewerkschaftsbund wird die heute präsentierten oder angekündigten Gesetzesentwürfe analysieren und dann detailliert dazu Stellung nehmen.++++

Zwtl.: Niedrige Einkommen mit Negativsteuern entlasten, nicht über SV-Beiträge

Menschen mit niedrigen Einkommen zu entlasten und so für mehr Kaufkraft zu sorgen, ist prinzipiell begrüßenswert. Den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bis zu einem Einkommen von 1.948 Euro zu senken, ist für die betroffenen Menschen natürlich eine wünschenswerte Entlastung. „Die Menschen mit den niedrigsten Einkommen haben davon allerdings gar nichts, denn bis zu einem Monatseinkommen von 1.381 Euro zahlt man schon bisher keine ALV-Beiträge“, so Achitz: „Besser als über Sozialversicherungsbeiträge könnten Menschen mit niedrigen Einkommen über Negativsteuern entlastet werden, so wie das zum Beispiel mit der von ÖGB und AK erkämpften Lohnsteuersenkung der Fall war.“ Dann müsste auch das AMS nicht mit Beitragsrückgängen kämpfen, die nicht gegenfinanziert sind.

Zwtl.: Überprüfung des Rechtsbestands darf nicht zu Abbau von notwendigen Schutzbestimmungen führen

Die von den Regierungsspitzen angekündigte Überprüfung des Rechtsbestands darf nicht zum Abbau notwendiger Schutzbestimmungen, vor allem für die ArbeitnehmerInnen, führen. Eine Gefahr sieht Achitz vor allem darin, dass unter dem Motto „Abbau von Gold Plating“ österreichische Bestimmungen, die strikter sind als entsprechende EU-Vorgaben, in Frage gestellt werden sollen: „Da ist Sozialabbau zu befürchten.“ Europäische soziale Mindeststandards sind absolute  Mindestregelungen, die für Länder mit einem niedrigen sozialen Entwicklungsstand genauso gelten wie für EU-Staaten mit starken Sozialsystemen wie Österreich, Deutschland oder die nordischen Länder. Achitz: „Natürlich gehen entwickelte Länder über diesen Standard hinaus, deswegen auch der Name ‚Mindeststandard‘.“ Die Arbeitgeber fordern aber schon lange eine „Nivellierung nach unten“, z. B. durch die Anpassung der Arbeitszeitregelungen an die Mindestvorschriften der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Viele andere Bereiche könnten betroffen sein, z. B. die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen im europäischen Unternehmensrecht. „Wikipedia sagt zum ‚Gold Plating‘ übrigens, dass dieses vor allem von ‚Wirtschaftslobbyisten‘ bekämpft wird. Ich gehe davon aus, dass sich die Mitglieder der Bundesregierung nicht als Lobbyisten sehen und daher auch die Interessen der ArbeitnehmerInnen berücksichtigen werden.“

Zwtl.: Regierung soll klarstellen, ob Auslaufen des Arbeitslosengelds mit Vermögensverwertung verbunden sein wird

Immer noch unklar ist, was die Regierung konkret unter dem „Arbeitslosengeld NEU“ versteht. Bundeskanzler Kurz hat heute angekündigt, dass die Notstandshilfe abgeschafft werden soll und es „nach Auslaufen des Arbeitslosengelds“ nur mehr die Mindestsicherung geben solle. Um Mindestsicherung beziehen zu können, muss aber das Vermögen verwertet werden, also etwa die Eigentumswohnung verkauft werden. Achitz: „Das wäre dann ein Modell wie das deutsche Hartz IV, das zur Verfestigung von Arbeitslosigkeit und zu Altersarmut führt.“

Rückfragehinweis:

Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Florian Kräftner
01/53 444-39 264, 0664/301 60 96
florian.kraeftner@oegb.at
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