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Arbeitszeit - Gewerkschaften appellieren an Bundesräte

Muchitsch: Widerlegt dass niemand mehr arbeiten muss - vida Kritik an "Konzernkanzler Kurz" - Durchrechnungszeiträume unklar

Wien (APA)

Die Gewerkschaften geben sich beim 12-Stunden-Tag nicht geschlagen und versuchen noch im letzten Moment die 61 Mitglieder des Bundesrates umzustimmen. Morgen, Donnerstag, hätten sie die Möglichkeit in der Bundesratssitzung von ihrem Einspruchsrecht gebrauch zu machen. "Stimmen Sie den gesetzlichen Verschlechterungen im Arbeitszeitgesetz nicht zu", so der Aufruf der Gewerkschaft vida.

Sie meint, die Industriellenvereinigung (IV) hat sich über "Spenden" für den Wahlkampf von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ein Gesetz zur Arbeitszeitflexibilisierung bestellt. "Konzernkanzler Kurz hat dieses Gesetz hastig und versteckt durch die Hintertür im Parlament eingebracht. Regierung, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung regieren gegen 3,7 Millionen unselbständig Beschäftigte", so vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit.

Und Rainer Wimmer, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter, ergänzt: "Die Regierung büßt von Tag zu Tag mehr an Glaubwürdigkeit ein. Zuerst wird eine Liste voller Grauslichkeiten erstellt, wenn wider Erwarten die Öffentlichkeit Wind davon bekommt, wird alles abgestritten und Kritiker werden als Lügner diffamiert."

Wimmer spielt damit auf - von Arbeitgebervertretern dementierte - Pläne an, die fünfte Urlaubswoche zu streichen und den Kündigungsschutz aufzuweichen. "Das ist ein neuer Tiefpunkt und ein weiteres Indiz dafür, dass Beschäftigte nicht mehr sind als Kostenfaktoren, die ohne Rücksicht auf Gesundheit oder Familienleben ausgepresst werden sollen", meint der FSG-Vorsitzende.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch beteiligte sich heute an der Kritik und rechnete zu den Regierungsplänen vor: "Das bedeutet, dass bisher bis zu 320 Überstunden pro Jahr zulässig waren. Hinkünftig erhöht sich diese Zahl auf 416. Das widerlegt somit auch die Behauptung, dass niemand mehr arbeiten muss."

Außerdem gebe es Unklarheiten bei den Durchrechnungszeiten. "Der Gesetzesvorschlag sieht nicht vor, wie lange Zeitguthaben mitgenommen werden können. Das bedeutet, dass die Zeitguthaben nicht am Ende des Durchrechnungszeitraumes ausbezahlt werden müssen", so Muchitsch.

Und er warnt vor einer deutlichen Ausweitung der Wochenendarbeit. Die Ausnahmeregelung für Arbeiten am Wochenende solle nämlich nicht pro Betrieb, sondern pro Beschäftigtem gelten. "Somit ist es bei einer entsprechenden Belegschaftsgröße möglich, das ganze Jahr über durchgehend den Betrieb an Sonn- und Feiertagen offen zu halten", so Muchitsch.

(Schluss) stf/itz

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