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Muchitsch: Am Bau Hitzefrei-Regelung der BUAK nutzen

Ab 35 Grad kann der Arbeitgeber die Arbeit einstellen lassen - Finanzielle Entschädigung durch Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse

Wien (APA) -
An den heißen Tagen sollte an Baustellen die seit fünf Jahre bestehende Möglichkeit genutzt werden, ab einer Temperatur von 35 Grad den Bauarbeitern hitzefrei zu geben, appelliert der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, im Gespräch mit der APA. "Bei großer Hitze soll man die Leute nicht zwingen weiterzuarbeiten", warnt er vor gesundheitlichen Folgen und steigender Unfallgefahr.


Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) bietet seit 2013 die Möglichkeit, dass bei einer Temperatur über 35 Grad die im Bau-, Bauneben- und Bauhilfsgewerbe auf einer Baustelle Tätigen die Arbeit einstellen können. Nicht inbegriffen sind jene Gruppen, die nicht in der BUAK verankert sind, nämlich Spengler, Installateure oder Maler. Die Arbeitnehmer erhalten dann 60 Prozent vom Bruttolohn als Entschädigung für jene Stunden, die nicht gearbeitet werden kann. Das wird vom Arbeitgeber vorfinanziert, der sich das Geld dann von der BUAK holen kann.


Der Schlechtwetter-Entschädigungsfonds - seit 2013 nicht nur für Arbeitsverhinderung durch Regen, Kälte und Frost, sondern auch durch extreme Hitze zuständig - wird mit 1,4 Prozent vom Bruttolohn, jeweils 0,7 Prozent vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber, finanziert. Durch diese Hitzeregelung wurde eine jahrzehntelange Forderung der Gewerkschaft zumindest teilweise umgesetzt, so Muchitsch. Denn die Entscheidung, ob hitzefrei gegeben wird und die Arbeit eingestellt wird, obliegt dem Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter auf der Baustelle.


Muchitsch appelliert an die Bauunternehmen, diese Möglichkeit an den kommenden besonders heißen Tagen auch zu nutzen, weil für sie kein finanzieller Nachteil entstehe. Viele Baustellen beginnen im Sommer schon sehr früh mit der Arbeit, wenn am frühen Nachmittag hitzefrei gegeben werde, handle es sich meist nur um ein, zwei Stunden. Die Zahl der ausgefallenen Arbeitsstunden, die entschädigt werden, ist im Sommer mit 120 Stunden pro Arbeitnehmer und im Winter mit 200 Stunden pro Arbeitnehmer begrenzt.


Eine Auswertung der bisherigen Daten der BUAK für die hitzefreien Tage bzw. Stunden zeigt eine klare Häufung in den Jahren 2013, 2015 und 2017. Im Jahr 2015 wurden Hitze-Entschädigungen für 17.217 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fällig, an 14 Tagen gab es Temperaturen über 35 Grad. Insgesamt wurden 359.161 Euro Entschädigung verrechnet. Weitaus häufiger als für Hitze werde die Entschädigung durch die BUAK bei Arbeitsverhinderung durch Regen, Schnee und Kälte beansprucht.


Am 1. September tritt die neue Arbeitszeitregelung in Kraft, die die Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden hinaufsetzt. Muchitsch fürchtet schon jetzt, dass nächstes Jahr im Sommer auch bei Hitze der eine oder andere "unsoziale Arbeitgeber" auf seiner Baustelle die 12 Stunden Höchstarbeitszeit ausnutzen werde. Obwohl ab der 10. Arbeitsstunde die Unfallgefahr stark steige, und durch die körperliche Belastung am nächsten Tag eine geringere Leistung erzielt werden könne. Dass Fiakerpferde ab einer Temperatur von 35 Grad verpflichtend "arbeitsfrei" haben, während es bei Bauarbeitern vom Goodwill des Arbeitgebers abhängt, findet der Spitzengewerkschafter und SPÖ-Sozialsprecher übrigens nicht in Ordnung: "Es wäre schön, wenn der öffentliche Auftraggeber wie bei den Pferden sagt, ab 35 Grad ist verpflichtend die Arbeit einzustellen."
(Schluss) gru/cs/ivn

 

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