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AUVA: Bezahlen werden PatientInnen

AUVA-Reform zugunsten der Industrie darf nicht zulasten der Beitragszahler in der Krankenversicherung und der Länder passieren. 430 Mio. Euro Einsparung sind ohne tiefe Einschnitte in die Gesundheitsversorgung unmöglich.

Zumindest 256 Mio. Euro werden dem Gesundheitssystem direkt entzogen. Mit 110 Mio. Euro wird die Industrie zulasten des kleinen Gewebetreibenden entlastet. Die Industrie hat bestellt, nun bekommt sie reichlich!

„Zahlenspielereinen und Rechenmodelle zur AUVA-Reform gibt es mittlerweile mannigfaltig. Alle Arten dieser Berechnungen haben aber eines gemeinsam. Die Industriebetriebe sollen entlastet werden und die Beitragszahler bzw. Steuerzahler belastet. Am Ende steht also eine Verteilung von Geldmittel von Arbeitnehmern zur Industrie“ ärgert sich Andreas Huss, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz und SGKK-Obmann. „Mit der heutigen Einigung ist klar: zumindest 256 Mio. Euro werden dem Gesundheitssystem nachhaltig entzogen.“

Dass derzeit die Privatversicherungen verstärkt auf den Plan treten, um ihre Vorteile anzupreisen, passt zudem perfekt ins Bild dieser angeblichen Reform. Was öffentlich durch Beiträge und Steuern nach den Geschenken an die Industrie nicht mehr finanzierbar ist, müssen die PatientInnen dann eben durch Privatversicherungen kompensieren.
Diese leisten sich derzeit rund ein Drittel aller Versicherten. Aber auch die werden zur Kasse gebeten, denn wenn die privaten Versicherungen mehr leisten müssen als die bisherige reine „Hotelleistung“, wird das nicht mit den derzeitigen Prämien machbar sein. Außerdem erhöht eine steigende Nachfrage bekanntlich auch die Preise. Privatversicherungen
erstatten ihre Leistungen zudem nach zivilrechtlichen Verträgen und nicht nach gesetzlichen Bestimmungen. Jeder kennt wohl einen Fall, in dem Privatversicherungen bei der Leistungserbringung ausgestiegen sind, weil die Kosten die bezahlten Prämien bereits überschritten haben. Einen Rechtsanspruch auf dauerhafte Leistungen durch
Privatversicherungen gibt es nicht.

Leistungen der AUVA allen zugänglich machen:


Die AUVA mit ihren vier Kernkompetenzen Unfallprävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und Geldleistung hat sich in Österreich über viele Jahrzehnte hinweg gut bewährt. So sehr bewährt, dass es fahrlässig wäre, die AUVA zugunsten der rein monetären Industrieinteressen zu zerschlagen. Vielmehr wäre ein Ausbau der Kompetenzen angezeigt.


Die AUVA darf derzeit nur die Prävention von Arbeitsunfällen durchführen. Was aber ist der Unterschied, ob sich ein Koch während der Arbeit mit dem Messer verletzt oder das im eigenen Haushalt passiert? Was macht den Unterschied zwischen einem Skilehrer und einem Freizeitskifahrer aus? Prävention wäre in beiden Fällen dringend nötig.

Psychische Erkrankungen werden häufiger. Sind nun die Ursachen für psychische Erkrankungen wie Burnout im betrieblichen Umfeld angesiedelt oder gibt es auch Belastendes außerhalb des Betriebes? Natürlich, aber der Arbeitsdruck ist mit Sicherheit nicht gänzlich auszuschließen. Somit hätten wir ein breites Betätigungsfeld für die AUVA, das derzeit noch gar nicht bearbeitet wird. Psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für vorzeitige
Pensionierungen.


Bei Arbeitsunfällen heilt und rehabilitiert die AUVA derzeit „mit allen erforderlichen Mitteln“. Bei Freizeitunfällen darf die Krankenversicherung nur „ausreichend und zweckmäßig, das Maß des erforderlichen nicht überschreitend“ behandeln. Unfallrenten gibt es zudem nur nach Arbeitsunfällen. Kann das jemand schlüssig erklären?

Alles Argumente, die AUVA nicht zu zerschlagen, sondern ihre wertvollen Kompetenzen einer breiteren PatientInnen-Gruppe zugänglich zu machen. Über eine andere Finanzierung kann dann gesprochen werden, wenn auch die Versicherten etwas davon haben.

Entgeltfortzahlung:


Derzeit finanziert die AUVA mit ihren Beiträgen auch die Rückerstattung der Entgeltfortzahlung im Krankenstand.
Arbeitgeber, die nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, bekommen 50 % der Entgeltfortzahlungskosten rückerstattet.
Vor Schwarz/Blau I war der Entgeltfortzahlungsfonds bei den Kassen angesiedelt. Daraus bekamen sowohl Klein- als auch Großbetriebe Rückersätze bei Krankenständen ihrer Mitarbeiter. 2003 wurde dieser Fonds ersatzlos abgeschafft und als große Lohnnebenkostensenkung verkauft. Das Ergebnis war, dass viele Unternehmen die Dienstverhältnisse ihrer Mitarbeiter im Krankenstand einvernehmlich gelöst haben und sie nach dem Krankenstand wieder eingestellt haben.
Das führte zu erheblichen Ausgabensteigerungen bei den Krankenkassen, da diese für die Arbeitnehmer das Krankengeld übernehmen mussten. Die betroffen Arbeitgeber sparten sich indes viel Geld. Einige Jahre später wurde dann noch durch Schwarz/Blau I die EFZG-Rückerstattung nach dem derzeitigen Modell bei der AUVA eingeführt. Die Industrie ging
allerdings bei den Rückersätzen leer aus.


Ein gutes Beispiel, was passiert, wenn ein jahrzehntelang gut funktionierendes System für eine billige Marketingmaßnahme, die als Lohnnebenkostensenkung verkauft wurde, zerstört wird.

Kompetentes Personal für neue Aufgaben nutzen statt es abzubauen:


Personalreduktionen bei der AUVA sind möglich, werden aber mittelfristig zu längeren Bearbeitungszeiten von Anträgen, längeren Wartezeiten bei Untersuchungen usw. führen. Viel intelligenter wäre es, wenn schon Personal, etwa durch effizientere Abläufe und Prozesse, frei wird, dieses für neue und sinnvolle Aufgaben einzusetzen.


Leistungen wegzusparen geht schnell. Die Antworten darauf zu finden, wer diese Leistungen dann erbringt, ist schon schwieriger. Eingesparte Leistungen wieder aufzubauen, weil sie dann irgendwo fehlen, bedarf dann einer noch größeren Kraftanstrengung. Der AUVA-Beitrag macht für einen Beschäftigten, der 2.000 Euro brutto verdient, gerade einmal 26 Euro aus. Geld, das gut investiert ist. Mit einem gesenkten Beitragssatz von 0,8 % würden sich Betriebe 10 Euro pro Monat sparen. Geld, das einem 20-Personen-Unternehmen nicht wirklich fehlen wird. Der Wegfall des EFZG wird da um ein Vielfaches höher zu Buche schlagen. Die schlechtere Prävention, Heilbehandlung und Rehabilitation werden auch Arbeitgeber zu spüren bekommen.


Eine Verbesserung des Sozialversicherungssystems muss ständig erfolgen. Ein bewährtes System aber zu zerschlagen und nicht zu wissen ob es nachher besser funktioniert als vorher wäre (besser: ist) fahrlässig. Die Regierung macht zudem durch laufende widersprüchliche Aussagen den Eindruck, dass sie nicht wirklich weiß was sie will und wie das, was sie vor
hat,  funktionieren kann.


Die Einbeziehung der Sozialpartner hat dem Land noch nie geschadet. Leider glaubt die Regierung, es besser zu können und zu wissen. Das Gegenteil ist der Fall, das beweist sie tagtäglich.

Die heutige Einigung gleicht einem Kahlschlag in der Gesundheitspolitik die ihresgleichen sucht. Es gibt nur zwei Gewinner:
Die Österreichischen Industrieunternehmen und die privaten Krankenversicherungen.

 

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