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Metaller-KV - Gewerkschaftsforderungen für alle KV-Verhandlungen

Nicht alle Forderungen für alle Branchen umsetzbar

Wien (APA) -
Bei der Konferenz der Kollektivvertragsverhandler des ÖGB am Dienstag hat die Gewerkschaft ihre grundlegenden Forderungen für alle anstehenden KV-Verhandlungen umrissen, die am Donnerstag mit den richtungsweisenden Metaller-KV-Gesprächen beginnen.


Freilich seien nicht alle Forderungen für alle Branchen umsetzbar, einzelne Punkte seien aber für die einzelnen Verhandlungen passend umlegbar, sagte ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz. Hier die Detailforderungen:


ZIELE:


Kürzer arbeiten, mehr Zeit zum Leben; mehr Planbarkeit und Mitbestimmung; mehr Selbstbestimmung; Überstunden als Ausnahme und nicht als Regel; Überstunden, die sich lohnen; Arbeit darf Gesundheit nicht gefährden; Rechtssicherheit durch Klarheit


FORDERUNGEN:


KÜRZER ARBEITEN: Verkürzung der wöchentlichen kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit; Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 6 Wochen für alle; Nachholen von Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen am nächsten Werktag; Zuschläge zu besonders kurzfristig angekündigter Mehrarbeit; Nachholen von Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, am nächsten Werktag; Verpflichtende Zeitzuschläge zu Überstunden


PLANBARKEIT UND MITBESTIMMUNG: Zuschläge zu besonders kurzfristig angekündigter Mehrarbeit; Gleitzeitregelungen mit maximal 10 Stunden Höchstarbeitszeit im Kollektivvertrag, überall dort, wo Gleitzeit möglich ist; Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen für Wochenendarbeit mit effektivem Entschlagungsrecht wie etwa Kündigungsschutz; 4-Tage-Woche bei Schichtarbeit durch KV; Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Anordnung von über 10/50 Stunden hinausgehender Arbeitszeit; Keine Überstunden für Lehrlinge, schon gar nicht an Berufsschultagen; altersgerechte Arbeitszeitmodelle;


SELBSTBESTIMMUNG: Einseitiger Antritt von Zeitausgleich; Gleitzeitregelungen mit max. 10 Stunden Höchstarbeitszeit im KV, überall dort, wo Gleitzeit möglich ist; 6 Monate absoluter Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Abteilungen, in denen von der 11. und 12. Stunden Gebrauch gemacht wurde; Effektives Entschlagungsrecht bei Wochenendarbeit


ÜBERSTUNDEN ALS AUSNAHME: 1.700 Euro Mindestlohn, 850 Euro Mindestlehrlingsentschädigung, 14 Mal im Jahr; Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen für Wochenendarbeit mit effektivem Entschlagungsrecht wie etwa Kündigungsschutz; Verpflichtende Zeitzuschläge zu Überstunden; Verpflichtende Zeitzuschläge zu besonders familienfeindlichen Arbeitszeiten wie Abend und Samstagen; Mindestens 100 Prozent Zuschlag auf die 11. und 12. Stunde; Wahlrecht Zeit/Geld für alle Überstunden; Rechtsanspruch auf Auszahlung, wenn Guthaben auf Arbeitszeitkonten eine bestimmte Höhe erreicht haben; Erhöhung des Mehrarbeitszuschlags und Wegfalls des Durchrechnungszeitraums bei Teilzeit


RECHTSSICHERHEIT: Schutz für jene, die aus dem AZG/ARG fallen könnten, durch den KV; Übernahme aller AZG/ARG-Bestimmungen für alle, die unter KV fallen, somit gelten Überstundenzuschläge; KV-Normalarbeitszeit und Ruhezeiten auch für die dritte Führungsebene; Anrechnung aller Karenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche, solange die gesetzliche Anrechnung nicht umgesetzt ist
 

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