GBH

Erzwungene „Freiwilligkeit“ in großem Stil

Firma mit 400 ArbeitnehmerInnen fordert Unterschriften für Wochenendarbeit-Blankovollmacht

In Salzburg ist ein neuerlicher Fall der Pseudo-Freiwilligkeit in Sachen Arbeitszeit aufgetaucht. Konkret geht es um das Arbeitsruhegesetz, das parallel zum Arbeitszeitgesetz beschlossen wurde. Wie der "Standard" berichtet, hat ein Unternehmen mit 400 MitarbeiterInnen damit begonnen, mit seinen MitarbeiterInnen Vereinbarungen zur Wochenend- und Feiertagsarbeit abzuschließen – unter dem Vorwand der neuen Gesetzeslage. „De facto geht es hier um einen Blankoscheck für Wochenendarbeit“, erklärt GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch. „Wir werden uns dieses Fallbeispiel ganz konkret anschauen und durchleuchten“, kündigt Muchitsch an.


Die Fälle häufen sich, die Ursache bleibe aber immer die gleiche. „Die Regierung hat die Betriebsvereinbarungen und die Betriebsräte bei der Arbeitszeit ausgehebelt und bei den Einzelvereinbarungen halten sich viele Unternehmen nicht an das Gesetz. Im Gegenteil, immer mehr Beschäftigte werden zu Blanko-Unterschriften von nicht gesetzeskonformen Arbeitszeitvereinbarungen gezwungen. Wo der Schutz der kollektiven Betriebsvereinbarung wegfällt, bleibt für viele aber nur mehr die direkte Konfrontation. Das trauen sich viele ArbeitnehmerInnen im aufrechten Arbeitsverhältnis verständlicherweise aber nicht – aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren“, erklärt Muchitsch.


Bei den vorliegenden Gesetzesnovellen zu Arbeitszeit und Arbeitsruhe zeige sich in der Praxis, dass unsere Befürchtungen sich leider bewahrheiten – „und zwar schneller und drastischer, als wir dachten“, sagt Muchitsch und ergänzt: „Retusche hilft da wenig. Weg mit der neuen Arbeitszeitregelung und alles neu verhandeln ist das Einzige, das Sinn macht.“

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