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ÖGB-Katzian: „Geschlossene Betriebe müssen MitarbeiterInnen weiterbezahlen“

Auch bei Betriebseinschränkungen müssen Arbeitgeber Pflicht der Entgeltfortzahlung nachkommen, wenn sie von Kurzarbeit nicht Gebrauch machen
Medien haben heute berichtet, dass Menschen, die nach dem neuen COVID-19 Gesetz nicht arbeiten, weil dem Betrieb ein Betretungsverbot auferlegt wurde, nicht mehr bezahlt werden müssen. „Das ist definitiv falsch und wurde heute Nacht auch in einem Gespräch mit Regierung und Sozialpartnern klargestellt“, stellt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian richtig. Dem ÖGB liege bereits ein entsprechendes Rechtsgutachten vor. Ebenfalls gebe es die Bereitschaft der Regierung, wenn es da Nachschärfungen braucht, diese vorzunehmen. Als Fazit hält der ÖGB-Präsident fest: „Geschlossene Betriebe müssen MitarbeiterInnen weiterbezahlen.“
 
„In der aktuellen Situation mit höherer Gewalt zu argumentieren, und dadurch das Risiko von den Arbeitgebern auf die ArbeitnehmerInnen zu schieben, geht ins Leere“, argumentiert ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller. Arbeitgeber hätten auch die Möglichkeit, ArbeitnehmerInnen andere Tätigkeiten aufzutragen, und vor allem gäbe es die Möglichkeit der Kurzarbeit: „Arbeitgeber können Kurzarbeit vereinbaren und sich Förderungen dafür holen. Sie können daher nicht einfach die Zahlung des Entgelts einstellen.“ Der ÖGB-Experte weiter: „Auch bei Betriebseinschränkungen müssen Arbeitgeber ihrer Pflicht der Entgeltfortzahlung nachkommen, wenn sie von Kurzarbeit nicht Gebrauch machen."
 
Mehr Infos: www.jobundcorona.at
 
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