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ÖGB/AK: Erfolgreiches Modell Kurzarbeit geht in die Verlängerung

Mehr Rechts- und Planungssicherheit, Vereinfachungen, Signal an die Jugend
Das Corona-Kurzarbeitsmodell hat in den ersten drei Monaten bereits mehr als 1,3 Millionen Arbeitsplätze gesichert. Jetzt einigten sich die Sozialpartner auf eine Neuregelung, die mehr Rechtssicherheit für ArbeitnehmerInnen bringt: Die Berechnung wurde vereinfacht, Arbeit auf Abruf ist verboten und dank geänderter Durchrechnungsmodalitäten bekommen ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt. 
 
„Ein erfolgreiches Modell geht in die Verlängerung“, begrüßt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian die neue Sozialpartnervereinbarung. Es bleibt dabei, dass die Netto-Ersatzrate für ArbeitnehmerInnen 80, 85 bzw. 90 Prozent beträgt. In Zukunft kann ArbeitnehmerInnen kein Entgeltnachteil aus der Möglichkeit der Arbeitszeitdurchrechnung entstehen, da die sich die Arbeitszeitdurchrechnung nicht auf die Entgeltfindung auswirkt. 
 
Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, sie bekommen beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreicher Lehrabschlussprüfung eine höhere Lehrlingsentschädigung beziehungsweise mehr Lohn und Gehalt. „Das ist ein wichtiges Signal an die Jugend“, sagt Katzian. Außerdem sieht die Neuregelung eigene Dienstzettel für die Zeit der Kurzarbeit vor, was der ÖGB-Präsident als „wichtigen Beitrag für mehr Rechtssicherheit“ bewertet.
 
„Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch andauert, daher ist die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit wichtig und richtig“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. „Wir haben Präzisierungen vorgenommen, die das Modell noch attraktiver machen. Ziel war, ist und bleibt es, Arbeitslosigkeit zu verhindern.“ Anderl streicht die verbesserte Planbarkeit für ArbeitnehmerInnen hervor. In der neuen Vereinbarung ist Arbeit auf Abruf dezidiert verboten, Arbeitgeber müssen mindestens drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn sie höhere Arbeitszeiten benötigen werden. „Ein weiterer wichtiger Punkt war uns, dass die Beschäftigten in Kurzarbeit die tatsächlich jedes Monat geleistete Arbeit auch bezahlt bekommen – nach dem Motto was es wiegt, das hat‘s.“ 
 
Service: Die Jobundcorona-Hotline von ÖGB und AK ist Montag bis Freitag ab 9 Uhr unter der Nummer 0800 22 12 00 80 erreichbar. Auf der Website jobundcorona.at finden sich nicht nur zur Kurzarbeit, sondern zu allen wichtigen Themen rund um Arbeit und Corona ausführliche Fragen und Antworten, die FAQ stehen nicht nur auf Deutsch, sondern auch in vielen anderen Sprachen zum Download bereit.
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