AK: Neue Regelung bei Sonderzahlungen kostet Beschäftigte 35 Millionen Euro
Die Arbeiterkammer ersucht den Finanzminister, das Problem der ungerechten Besteuerung nicht nur bei der Kurzarbeit zu beseitigen
Durch die erst 2020 eingeführte Neuregelung des sogenannten Kontrollsechstels müssen ArbeitnehmerInnen nun rund 35 Millionen Euro mehr Lohnsteuer im Jahr bezahlen. Denn seit heuer werden Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld höher besteuert, wenn das Einkommen im Jahresverlauf durch Krankengeldbezug, Arbeitslosigkeit, Pflegekarenz oder eben Kurzarbeit schwankt.
„Das Ungerechte ist, dass die Regelung nur zulasten der ArbeitnehmerInnen angewendet wird“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Würde sie auch zugunsten der Beschäftigten gelten, würde das in der Gesamtwirkung eine Entlastung der ArbeitnehmerInnen in Summe von 10 Mio. Euro bedeuten.
„Die derzeitige Form des Kontrollsechstels ist daher einseitig, ungerecht und verfassungsrechtlich bedenklich“, sagt AK Direktor Christoph Klein. „Wir fordern daher die Abschaffung.“
Erfreulich ist, dass der Finanzminister bereits angekündigt hat, Änderungen bei der Besteuerung von Weihnachts- und Urlaubsgeld im Falle von Kurzarbeit vorzunehmen. Diese Bereinigung der beschriebenen Ungerechtigkeit sollte aber gleich umfassend erfolgen.