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Urlaub in Corona-Zeiten: ÖGB beantwortet wichtigste Fragen für ArbeitnehmerInnen

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klärt, wann der Lohn weiterbezahlt wird und wann nicht
Angesichts der Corona-Pandemie gelten vor allem für Auslandsreisen besondere Spielregeln. „Wohin ich in den Urlaub fahre, ist zwar jedem und jeder selbst überlassen“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko. „Wer eine Erkrankung allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, muss damit rechnen, sein Entgelt nicht weiterbezahlt zu bekommen. Beweisen muss das aber der Arbeitgeber." Damit ArbeitnehmerInnen unbeschwert ihren Sommerurlaub genießen können, beantwortet ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Trinko die wichtigsten Fragen zu Urlaub und Corona. 
 
  • Was müssen ArbeitnehmerInnen tun, wenn sie nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub Covid19-Symptome verspüren?
  • Was passiert, wenn ArbeitnehmerInnen im Ausland krank werden und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkommen, um ihre Arbeit anzutreten?
  • Darf der Arbeitgeber seine MitarbeiterInnen nach der Reise fragen, wo sie waren?
 
Die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Urlaub und Corona gibt es hier.
 
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