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ÖGB & WKÖ zur Kurzarbeit III: Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen

Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 %, Arbeitszeit 30 bis 80 %, Rahmenbedingungen für Weiterbildung geschaffen, verstärkter Schutz vor Missbrauch
Die Sozialpartner haben die Verhandlungen mit der Bundesregierung für ein neues Kurzarbeitsmodell positiv abgeschlossen. Die Eckdaten der sogenannten Kurzarbeit III: Sie gilt ab 1. Oktober und kann zunächst für weitere sechs Monate beantragt werden. Die Mindestarbeitszeit beträgt grundsätzlich 30 Prozent, sie kann jedoch mit Zustimmung der Sozialpartner in Sonderfällen unterschritten werden. Die Höchstarbeitszeit beträgt 80 Prozent. Die Entlohnung erfolgt analog zur Kurzarbeit II: Beschäftigte in Kurzarbeit bekommen weiterhin 80 bis 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Unternehmen müssen die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlen. Für die Differenz kommt weiterhin in voller Höhe (inkl. Lohnnebenkosten) das AMS auf. 
 
Das Genehmigungsverfahren bleibt unbürokratisch. Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Betroffenheit in Zukunft anhand eines standardisierten Verfahrens überprüft, um Missbrauch vorzubeugen. Dafür ist eine Prognoserechnung vorzulegen. Auch für Weiterbildungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit III wurden Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Nicht-Arbeitszeit für Weiterbildung genützt wird. Insbesondere muss die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten gegeben sein.  
 
„Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss. Wir wollten Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen, die haben wir mit diesem Paket erreicht“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. WKÖ-Präsident Harald Mahrer: „Wir konnten uns gemeinsam auf ein sehr attraktives Modell einigen. Damit stellen wir maximale Unterstützung für unsere Betriebe und ihre Beschäftigten sicher.“  
 
Katzian: „Mit der Nettoersatzrate zwischen 80 und 90 Prozent sichert die Kurzarbeit nicht nur die Kaufkraft, sie schützt Beschäftigte vor dem finanziellen Absturz.“ Mahrer: „Viele Branchen sind weiterhin stark von der Krise betroffen, einige Bereiche spüren die Krise zeitversetzt. Für all diese sichert das neue Kurzarbeitsmodell auch weiterhin Beschäftigung.“ 
Die Mindestarbeitszeit und vor allem die verstärkte Überprüfung der wirtschaftlichen Betroffenheit machen das Modell billiger und gerechter: „Damit ist es gelungen, sicherzustellen, dass die Kurzarbeit jenen Unternehmen bewilligt wird, die sie brauchen, um wirtschaftliche Notlagen zu überbrücken“, erklärt Katzian. Mahrer: „Gemeinsam mit dem vollen Ersatz aller Mehrkosten für die Unternehmen ist es damit gelungen, ein krisentaugliches Modell auf die Beine zu stellen.“ 
 
„Die Sozialpartner haben einmal mehr ihre Lösungskompetenz bewiesen“, so Katzian und Mahrer unisono.
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