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ÖGB-Schumann: „Elternbrief der MinisterInnen ist nicht nur unzureichend, sondern auch arbeitsrechtlich irreführend!“

Unverständlich, warum Möglichkeiten auf Freistellung mit Rechtsanspruch im Brief nicht erwähnt werden.
In diesen Tagen flattert Eltern in Österreich der Brief der MinisterInnen Faßmann und Aschbacher ins Haus. „Im Brief wird den Eltern vorgemacht, dass es lediglich die dreiwöchige Sonderbetreuungszeit ohne Rechtsanspruch gebe, wenn sie wegen ihrer kranken Kinder zuhause bleiben müssen“, ist Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende, entsetzt über das Verschweigen weiterer rechtlicher Möglichkeiten für eine Freistellung. „Es ist mehr als sonderbar, wenn in einem offiziellen Brief unvollständig und noch dazu arbeitsrechtlich irreführend informiert wird.“ Die Sonderbetreuungszeit sei nicht die einzige Möglichkeit. Eltern haben auch andere Möglichkeiten auf Freistellungen mit Rechtsanspruch, wenn Kinder krank sind, wie beispielsweise die Pflegefreistellung. Das werde ihnen im Brief aber verschwiegen. 
 
„Aus welcher Motivation heraus die MinisterInnen den ArbeitnehmerInnen die Informationen über offensichtlich vorteilhaftere Alternativen vorenthalten, ist mir unerklärlich.“ Grund könne natürlich der Rechtsanspruch sein, den es bei der Sonderbetreuungszeit für ArbeitnehmerInnen nach wie vor nicht gibt. „Die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit war angesichts der aktuellen Situation alternativlos - zusätzlich braucht es aber endlich einen Rechtsanspruch“, fordert die ÖGB-Frauenvorsitzende erneut.  „Das Mindeste, was die zwei MinisterInnen jetzt machen müssen, ist die Eltern über all ihre rechtlichen Möglichkeiten korrekt aufzuklären“, fordert Schumann abschließend. 
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