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ÖGK-Obmann Andreas Huss: Änderungen bei Krankenordnung bringen Klarstellungen und Verbesserungen für Versicherte

FSG-ArbeitnehmerInnen setzten wichtige Punkte für Kranke durch
Die Krankenordnung der ÖGK beinhaltet die Rechte und Pflichten der Versicherten im Krankenstand. Nun wurden neue Regelungen beschlossen. 
 
Die ArbeitnehmervertreterInnen konnten sich dabei in drei wichtigen Punkten durchsetzen:
Das Betretungsrecht von Krankenstandskontrolloren in die Wohnungen der Versicherten im Zuge der Krankenstandskontrollen wurde gestrichen. ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Das ist aus unserer Sicht verfassungswidrig und fällt nun.“
 
„Gesundschreibungen sind nur mehr ab dem nächsten Tag und nicht mehr rückwirkend möglich. Rückwirkende Gesundschreibungen führten in der Vergangenheit immer wieder zu arbeitsrechtlichen Problemen für Versicherte. Diese sind jetzt nur mehr bei nachgewiesenem vorsätzlichen Missbrauch möglich“, führt Huss weiter aus.
 
Auch die bisher möglichen Strafzahlungen bei e-Card-Verlust, wenn die E-Card missbräuchlich verwendet wurde, wurden nun abgeschafft.
 
Im Gegenzug werden Dienstgeber, die eine Krankenstandskontrolle angeregt haben (was auch bisher schon möglich war), nun über die Durchführung informiert. Huss: „Es geht hier rein um eine Information über die Durchführung. Weder Ergebnis noch Diagnosen oder sonstige Informationen dürfen an die Arbeitgeber weitergegeben werden.“
Klargestellt wurde auch, unter welchen Umständen ein erkrankter Versicherter ins Ausland fahren darf.
 
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