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ÖGB-Reischl: „Steuerliche Absetzbarkeit von freiwilligen Abfertigungen ist ein wichtiges Signal“

Betroffenen bleibt deutlich mehr Geld und Anreiz für Unternehmen, freiwillige Abfertigungen auszuzahlen, ist nun höher
Hochzufrieden mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), dass in Sozialplänen festgelegte freiwillige Abfertigungen doch steuerlich abgesetzt werden können, zeigt sich Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin: „Das ist ein wichtiges Signal. Die steuerliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen erleichtert es in Zukunft, Sozialpläne abzuschließen.“
 
Betriebe, die sich von ihren Beschäftigten trennen müssen, hätten „so einen deutlich stärkeren Anreiz, freiwillige Abfertigungen auszuzahlen. Die steuerliche Absetzbarkeit führt dazu, dass die Unternehmen keine steuerlichen Nachteile erleiden und die Beschäftigten kein Geld verlieren“, schließt Reischl.
 
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