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Einreisebeschränkungen für TirolerInnen nach Deutschland

Was gilt derzeit für Tiroler BAU-HOLZ-ArbeiterInnen, die nach Deutschland pendeln müssen?
Große Aufregung verursacht derzeit die vom deutschen Bundesland Bayern verhängte „Einreisesperre“ für Menschen, die aus Tirol kommend die Grenze passieren wollen. Was gilt derzeit für die BAU-HOLZ-ArbeiterInnen?
 
Bei einer Ausreise aus dem Bundesland Tirol auch in andere österreichische Bundesländer ist auf Grund der Ausweitung neuer, ansteckenderer Coronavirus-Varianten ein negativer PCR- oder Antigentest vorzuweisen.
 
Eine Einreise nach Deutschland ist für BerufspendlerInnen aus Tirol nur dann möglich, wenn, "deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist", wie es in der entsprechenden bayerischen Verordnung heißt. 
 
Derzeit sind für diese PendlerInnen erforderlich:
 
  • Ein negativer PCR- oder Antigen-Test
  • Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Einreise aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich ist („systemrelevante Berufe“ – bis einschließlich Donnerstag, 18.02., reicht der Arbeitsvertrag, ab diesem Datum ist eine behördliche Bescheinigung des Arbeitgebers zwingend erforderlich)
  • Eine digitale Online-Registrierung unter https://einreiseanmeldung.de/#/
 
Pendeln für berufliche Zwecke oder Ausbildungszwecke über das „kleine und große deutsche Eck“ sind nun wieder möglich. Es sollte jedoch ein Dokument mitgeführt werden, das Zweck und Ziel der Fahrt glaubhaft macht.
 
Große Probleme und Unsicherheiten ergeben sich vor allem für PendlerInnen aus Tirol daraus, dass derzeit eine deutsche Bundesverordnung die entsprechende bayerische Landesverordnung auszuhebeln droht. Völlig unklar ist derzeit auch noch, was konkret als „systemrelevante Berufe“ eingestuft wird.
 
„Die Einreise ist derzeit zwar für Beschäftigte in ‚systemrelevanten Bereichen‘ gestattet, allerdings ist nach wie vor unklar, welche Branchen das genau sind. Hier braucht es eine rasche Klarstellung durch die politischen EntscheidungsträgerInnen in Tirol und Bayern bzw. Deutschland, um die momentane Situation für Tiroler PendlerInnen zu verbessern", sagt der Tiroler GBH-Landesgeschäftsführer Christian Hauser.
 
Die Regelungen gelten bis zum 3. März 2021. Ob sie anschließend verlängert werden, ist unklar.
 
Es ist zu erwarten, dass weitere Klarstellungen folgen werden. Änderungen sind jederzeit möglich. Wir halten unsere Mitglieder auf dem Laufenden! 
 
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