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v.l.n.r.: Danninger, Muchitsch, Krenn, Spaller, Huss
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GBH: Arbeiten darf nicht krank machen

Bei der Hitze im Sommer ist hackeln am Bau kein Honiglecken

Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) startet eine bundesweite Aufklärungstour mit Betriebsversammlungen zum neuen Arbeitszeitgesetz auf Baustellen. Die GBH ist nicht gegen flexible Arbeitszeiten, diese müssen aber fair, vernünftig und auf Augenhöhe vereinbart werden. Für Bauarbeiter gibt es beim neuen schwarz-blauen Arbeitszeitgesetz keinen einzigen Vorteil. Bis zu 15 Stunden Einsatzzeit bei Hitze ist unmenschlich.


Neben der schweren körperlichen Arbeit bei jedem Wetter steigen die Anforderungen an Arbeitstechniken, Arbeitsabläufe, Verarbeiten von Baustoffen und Materialien, Präzision, und das meist unter enormem Termindruck. Speziell für Bauarbeiter stellt das täglich eine besonders große Herausforderung dar. Zusätzlich lauern bei Arbeiten im Freien weitere Gesundheitsgefahren. Dehydrierung, übermäßige Belastung durch UV-Bestrahlung auf der Haut und in den Augen belasten Bauarbeiter in den Sommermonaten zusätzlich. Abhilfe kann zwar durch entsprechenden Schutz der Haut und der Augen und durch ausreichende Flüssigkeitszufuhr geschaffen werden, die körperliche Belastung, auch durch hohe Gewichte der Baumaterialien, bleibt aber. Vollkommen ungeschützt sind Bauarbeiter aber gegen die Ozonbelastung. Der Ozonzielwert von 120 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) als maximaler Achtstundenmittelwert des Tages wurde in den letzten Tagen regelmäßig überschritten. Auch wenn der Alarmwert von 240 µg/m³ als Einstundenmittelwert noch nicht überschritten wurde - die Belastung ist vorhanden.


Nun kommt durch die schwarz-blaue Bundesregierung ein neues „Husch-Pfusch“-Arbeitszeitgesetz dazu, welches auf Branchen mit Schwerarbeit keine Rücksicht nimmt.


Mit dem bisherigen Arbeitszeitgesetz konnte die Arbeitszeit nur bei Bedarf und über Betriebsvereinbarungen bzw. mit den Kollektivvertragspartnern ausgeweitet werden. Notwendige Erholungsphasen nach schweren Einsatzzeiten wurden vereinbart. Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz ab 1. September 2018 kann das nun der Arbeitgeber einseitig auf Anordnung tun. Ohne Zustimmung des Betriebsrates, ohne Zustimmung des Arbeitsinspektors und ohne Zustimmung des Arbeitsmediziners. Ohne Fristen für eine Vorankündigung der Mehrarbeit, Verbrauch des Zeitguthabens und mit nicht vereinbarten und dadurch niedrigeren Zuschlägen. Laut neuer Regelung wird die Jahresarbeitszeit ausgedehnt. Bisher waren 320 Überstunden im Jahr möglich, nun sind es 416 jährlich. Das ergibt ein Plus von 96 Stunden und auf einen 8-Stunden-Tag umgerechnet 12 Freizeittage weniger bzw. 12 Arbeitstage mehr. Des Weiteren ermöglicht das neue Arbeitszeitgesetz an 208 Tagen im Jahr einen 12-Stunden-Tag, ohne notwendige zusätzliche Erholungszeiten. Das ist für Schwerarbeiter unzumutbar.


„Wir sind nicht gegen flexible Arbeitszeiten, diese müssen aber fair, vernünftig und auf Augenhöhe vereinbart werden. Für Bauarbeiter gibt es beim neuen schwarz-blauen Arbeitszeitgesetz keinen einzigen Vorteil, im Gegenteil. Das Gesetz geht auf Kosten von Einkommen, Familie, Freizeit und der Gesundheit der Beschäftigten am Bau. Damit verliert das Arbeitszeitgesetz die Funktion beim Arbeitnehmerschutz”, kritisiert GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch das neue Arbeitszeitgesetz anlässlich eines Lokalaugenscheins auf einer Baustelle in Wien.


Arbeiten am Bau darf nicht krank machen


Josef Muchitsch stellt eine einfache Frage: „Wann ist die Hochsaison am Bau? Natürlich jetzt im Sommer. Genau dann, wenn die Arbeit körperlich am schwersten ist. Durch das neue Gesetz werden sich die tatsächlichen Einsatzzeiten für viele Bauarbeiter auf bis zu 15 Stunden täglich und das von Montag bis Freitag bis zu 7 Wochen hintereinander erhöhen. Die unmenschliche Formel, 12 Stunden Arbeiten, 1 Stunde unbezahlte Pause plus 2 Stunden Fahrtzeit, wird gesetzlich ermöglicht.“


Othmar Danninger, GBH-Landesvorsitzender: „Weniger Menschen werden in Zukunft noch mehr arbeiten müssen. Für das Image der Bauwirtschaft ist das neue Arbeitszeitgesetz ein großer Rückschlag und führt in der ständigen Image-Debatte um Nachwuchs – Stichwort Fachkräftemangel – zu einer noch schwereren Ausgangslage. Wer will schon bei Hitzewellen mit 35 Grad und mehr bis zu 15 Stunden täglich im Arbeitseinsatz sein? Kurz, Strache und ihre Abgeordneten wissen nicht, was sie den Beschäftigten mit diesem – von der Industriellenvereinigung be- und erstellten Gesetz – antun.”


Josef Krenn, Betriebsratsvorsitzender der Fa. Porr in Salzburg: „Klar ist, dass gerade Bauarbeiter durch einen 12-Stunden-Tag enormen Mehrbelastungen ausgesetzt sind. Die Unfallgefahr steigt bereits ab der 8 Stunde massiv an. Bei der zusätzlichen Belastung durch die Hitze im Sommer ist es unverständlich, warum die Bundesregierung bei ihrem neuen Gesetz nicht alleine schon aus gesundheitlichen Gründen zwischen den Branchen unterscheidet. Das gefährdet die Gesundheit der mehr als 300.000 Beschäftigten am Bau in Österreich. Alle Wetterprognosen prophezeien, dass es zukünftig vermehrt zu Hitzewellen kommen wird.“ 


Andreas Huss, GBH Landesgeschäftsführer: „Bei zukünftigen Ausschreibungen werden erste Baufirmen mit einer 60-Stunden-Woche kalkulieren und somit verantwortungsbewusste und faire Arbeitgeber noch stärker unter Druck setzen. Auch diese werden früher oder später gezwungen sein, dieses asoziale Arbeitszeitgesetz auf Kosten der Beschäftigten voll auszuschöpfen. Gerade bei Hotelbauten und Sanierungen geht es um Zeit. Hier wird es zu einem massiven Wettbewerbsvorteil für die Bauindustrie kommen, die das neue Arbeitszeitgesetz wesentlich besser ausnutzen kann als kleinere Gewerbebetriebe. Genau das war das Ziel der Industriellenvereinigung, die kleinen Unternehmen vom Markt zu verdrängen und das auf Kosten der Gesundheit der Bauarbeiter.“

Michaela Spaller, Arbeitsmedizinerin der AUVA Salzburg, zum Thema Sonnenschutz und UV-Belastung: Unabhängig von der Branche (Bau/Baunebengewerbe, Gärtnereien, u. v. m.)  und der Arbeitszeit, ist die wirksamste Maßnahme für die Erhaltung der Gesundheit von Haut und Augen das Vermeiden direkter Sonneneinstrahlung. Besonders bei hohen Temperaturen, wie sie derzeit herrschen, sollten bestimmte Maßnahmen unbedingt eingehalten werden:
 

  • Nie länger als unbedingt notwendig in der Sonne bleiben, meiden Sie vor allem die Mittagssonne
     
  • Trinken Sie ausreichend Wasser und achten Sie auf ausreichenden UV-Schutz
     
  • Tragen Sie Kleidung und Sonnenschutzbrille und bedecken Sie möglichst viel Haut  (Kopf, Nacken)
     
  • Cremen Sie unbedeckte Körperstellen mit Sonnenschutz ein (insbesondere Ohren, Nase, Lippen, Unterarme)
     
  • Arbeitsbereich wenn möglich beschatten (Sonnensegel und/oder Sonnendach)
     
  • Wenn möglich längere Mittagpausen einplanen
     
  • Auch die Arbeitsplatzrotation kann helfen, um die UV-Belastung des Einzelnen zu reduzieren.

Muchitsch abschließend: „Die Industrie hat nun bekommen, was sie im Wahlkampf und durch entsprechende Spenden bestellt hat. Bezahlen müssen diese Rechnung nun auch die österreichischen Bauarbeiter, vor allem mit ihrer Gesundheit, mit mehr Krankenständen, mehr Arbeitsunfällen, weniger Einkommen und am Ende geringeren Pensionen. Die Zerschlagung der AUVA birgt noch zusätzlichen Sprengstoff für die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen.”

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