GBH

Mehr Unfälle durch Hitze! Gewerkschaft Bau-Holz fordert Umsetzung der neuen „Hitzefrei-Regelung“.

Die GBH appelliert an Arbeitgeber und Auftraggeber: Hitzefrei anwenden. Umso heißer, desto größer die Unfallgefahr.
 
Erhöhtes Unfallrisiko

Unsere Konzentrations- und Leistungsfähigkeit sinkt bei Hitze, die Belastung des Organismus steigt. Damit steigt die Unfallgefahr gerade auf Baustellen und im Verkehr.
"Reaktionsgeschwindigkeit und Koordinationsfähigkeit sinken bei Temperaturen von 35 Grad um 50 Prozent. Die Hitze wird somit zu einem enormen Risikofaktor: Die Fehlerhäufigkeit und somit das Unfallrisiko steigt“, so Andreas Huss, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz in Salzburg.

Die Unfallstatistik der AUVA zeigt, dass bei Arbeiten im Freien in Kombination mit Hitze, die höchsten Unfallraten zu verzeichnen sind. Hotspots sind die Monate Juli und August.
Maßnahmen zum Schutz vor Hitze

Die Ursache für die Abnahme der Leistungsfähigkeit liegt im Flüssigkeitsmangel, bedingt durch starkes Schwitzen. Daher empfehlen wir bei mehr als 30 Grad Celsius Lufttemperatur und mittelschwerer bis schwerer Arbeit, alle 20 Minuten ca. einen viertel Liter Flüssigkeit zu trinken. Wasser, ungesüßter Tee oder isotonische Getränke sind dabei besonders gut als Durstlöscher geeignet und sollten an heißen Tagen immer zur Stelle sein.

Bei Arbeiten im Freien unter großer Hitze ist die Gefahr von Sonnenstich oder Hitzschlag sowie Haut- und Augenerkrankungen besonders groß. UV-Schutzbrille, Schirmkappe oder - wo notwendig - Schutzhelm mit Nackenschutz schützen vor direkter Sonneneinstrahlung. Keinesfalls sollte mit nacktem Oberkörper gearbeitet werden. Ideal sind T-Shirts aus atmungsaktivem Material, und unbedingt gut wirksame Sonnenschutzmittel verwenden.
„Nach Möglichkeit sollte darüber hinaus der Arbeitsplatz mit einem Schattenspender, etwa einem Schirm, geschützt oder der Arbeitsbeginn in die kühleren Morgenstunden vorverlegt werden. Bei großer Hitze sind jedenfalls auch zusätzliche Arbeitspausen zu empfehlen, um dem Körper Möglichkeit zur Regeneration zu geben“, empfiehlt Huss.
 
Erfolg der Gewerkschaft Bau-Holz

Ab heuer haben wir Hitzefrei ab 32,5 Grad erreicht, kein Bauarbeiter müsste mehr auf der Baustelle leiden.

Seit 1. Mai 2013 ist lt. Bauarbeiter Schlechtwetter Entschädigungsgesetz geregelt, dass der Arbeitgeber (in Abstimmung mit dem Betriebsrat) ab einer Temperatur von 35 Grad die Arbeit auf Baustellen einstellen kann. Die Arbeitnehmer erhalten wie in allen vergleichbaren „Schlechtwetterfällen“ eine Entgeltfortzahlung in der Höhe von 60 %. Das heißt aber, über Fortführung oder Entfall der Arbeit bei Hitze entscheidet der Arbeitgeber - es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei.
 
Die GBH fordert Hitzefrei anwenden!

Verpflichtend jedenfalls auf öffentlichen Baustellen Verantwortung für die Arbeitnehmer liegt bei Auftraggeber und Arbeitgeber. Die Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmerschutz bei Hitze sehr ernst zu nehmen. Niemand hat etwas davon, wenn bei über 32,5 Grad weitergearbeitet wird und dann vermehrt Arbeitsunfälle passieren. Keine Firma will, dass es auf ihrer Baustelle zum nächsten Todesopfer kommt.

Auch für Auftraggeber ist es nicht angenehm, wenn auf ihrer Baustelle Unfälle passieren. Die GBH fordert daher zumindest alle öffentlichen Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Gesellschaften, die zum Teil im Eigentum dieser sind) auf, Hitzefrei in ihre Ausschreibungsvorgaben bzw. Zuschlagskriterien verpflichtend aufzunehmen. Tage, an denen Wetterbedingt nicht gearbeitet werden kann, müssen dann bauzeitverlängernd wirken. Denn ein Arbeitsunfall verursacht neben viel persönlichem Leid auch durchschnittliche volkswirtschaftliche Kosten von rund 21.000,- Euro. Damit auch erhebliche Kosten für den Arbeitgeber.
 
Huss abschließend: „8 Stunden bei Hitze ist genug und wir fordern ein Recht auf 4-Tage-Woche bei Hitzearbeit sowie einen Überstundenstopp ab 30 Grad Celsius. Mit der Hitzeregelung haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass kein Bauarbeiter bei unmenschlicher Hitze ab 32,5 Grad auf der Baustelle schuften muss. Jetzt geht es darum, dass die Arbeitgeber und die Auftraggeber Hitzefrei auch gewähren, bevor es zu den nächsten Hitzetoten kommt. Denn Menschlichkeit muss immer an erster Stelle stehen!
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
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