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BUAG-Novelle: Leichter zur 6. Urlaubswoche

GESCHAFFT! 18 Monate Verhandlungsmarathon mit Bausozialpartnern und Politik wurden heute über die Ziellinie gebracht. Deine GBH hat es für euch erreicht!
Ein gemeinsames Ziel ist es, die Reduzierung der Winterarbeitslosigkeit am Bau zu erreichen.
 
Gerade die Corona-Krise zeichnet tiefe Spuren in der Bauwirtschaft. Es gibt Rekordarbeitslosigkeit trotz guter Witterung und die Betriebe rechnen mit ersten wirtschaftlichen Rückgängen ab dem 4. Quartal 2020 und im Frühjahr 2021. Dennoch beweist diese Branche Rückgrat. Die Bausozialpartner waren bereit, in dieser Krise unter Einhaltung rigoroser Sicherheits- und Hygienevorgaben den Betrieb auf den Baustellen aufrecht zu erhalten. Die Kurzarbeit wird nur in geringem Ausmaß in Anspruch genommen. Außerdem gab es einen Rekord an Urlaubsverbrauch im März und April.
 
 
Es braucht insgesamt weitere Maßnahmen. Mit der heute beschlossenen BUAG-Novelle schreiben wir als Gewerkschaft Bau-Holz wieder GESCHICHTE.
 
 
Die BUAG-NOVELLE 2020 im Detail
 
Bessere Abgeltung der Lohnnebenkosten im Sachbereich Winterfeiertagsvergütung
 
Derzeit werden dem Arbeitgeber bei der Refundierung der Kosten für die Winterfeiertage die Lohnnebenkosten („Nebenleistungen“) lediglich pauschal in Höhe von 17 % refundiert (dies ist bloß historisch zu begründen). Wenn die Lohnnebenkosten für Sozialversicherungsbeiträge, FLAF und Kommunalsteuer wie im Sachbereich Urlaub zur Gänze erstattet werden sollen, ist eine Erhöhung auf 30,1 % notwendig. Der Zuschlagsfaktor für die Arbeitgeber wird sich dadurch erhöhen. Diese Maßnahme erhöht somit für die Betriebe den Anreiz, Arbeitnehmer über den Winter in Beschäftigung zu halten. Gültig ist dies ab 01.12.2020.
 
VOR WEIHNACHTEN ABMELDEN DARF SICH NICHT MEHR RECHNEN!
 
 
Entlastung der Arbeitgeber bei Zuschlägen zum Sachbereich Überbrückungsgeld
 
Die Arbeitgeber sollen bei Zuschlägen für den Sachbereich Überbrückungsgeld entlastet werden. Eine Schlechterstellung bei Ansprüchen aus dem Sachbereich Überbrückungsgeld für die Arbeitnehmer ist ausgeschlossen. Die geringere Belastung der Betriebe mit geringeren Zuschlägen für den Sachbereich Überbrückungsgeld im Winter erleichtert die Durchbeschäftigung von Arbeitnehmern. Gültig ab 01. 12. 2020.
 
GERINGERE LOHNNEBENKOSTEN IN DEN WINTERMONATEN ERHÖHEN BESCHÄFTIGUNG!
 
 
Umsetzung der 6. Urlaubswoche
 
Für Arbeitnehmer im Geltungsbereich des BUAG soll die 6. Urlaubswoche bereits ab 1040 in BUAG-Betrieben erworbenen Beschäftigungswochen gebühren (derzeit gelten 1150 Wochen). Gültig ab 01. 01. 2021.
 
6 WOCHEN URLAUB- 20 ARBEITSJAHRE SIND GENUG!
 
 
Vorgriff auf Abfertigung alt für arbeitslose Bauarbeiter im Sommer 2020
 
Aufgrund der Corona-Krise werden viele Bauarbeiter länger in Arbeitslosigkeit verbleiben. Daher soll für arbeitslose Bauarbeiter (BUAK-Zugehörigkeit) die Möglichkeit bestehen, per Antrag einen Vorgriff auf Ansprüche ihrer Abfertigung alt per Gesetz zu ermöglichen. Gültig ab Kundmachung des Gesetzes im August 2020.
 
WER SEINE ABFERTIGUNG BENÖTIGT, SOLL SIE ERHALTEN!
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