GBH

BUAG-Novelle bringt Verbesserungen

Höchst erfreut zeigt sich der Landesgeschäftsführer der GBH Tirol und Vorstandsmitglied der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) Christian Hauser über die im März 2021 neu beschlossene Novelle zum Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG).
 
Was ist neu?
  • Verlängerung der Frist für die Antragstellung auf Überbrückungsabgeltung
  • Wegfall der Voraussetzung von Rehab-Maßnahmen beim Überbrückungsmodell
  • Möglichkeit der einmaligen Unterbrechung des Überbrückungsmodelles
  • Überbrückungsabgeltung bei Berufsunfähigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres
  • Überbrückungsgeld auch bei Bezug von Sonderruhegeld
 
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