GBH

Praxisgerechte COVID 19-Maßnahmen am Bau

Geschafft: Bau-Sozialpartner setzen praxisgerechte Lösung für Maskenpflicht am Bau durch

Im Februar hatte das Gesundheitsministerium die Verpflichtung, zusätzlich zum Mindestabstand von zwei Metern auch Mund-Nasenschutz zu tragen, auch auf Arbeitsorte im Freien und damit auf Baustellen ausgeweitet.

Mit unserem Bau-Sozialpartner haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt und in zahlreichen Gesprächen mit dem Ministerium die Verantwortlichen von einer auch für Schwerarbeiter am Bau praktikablen Lösung zu überzeugen versucht.

In der aktuellen Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die am 18.2.2021 in Kraft trat, wurde die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes bei beruflichen Tätigkeiten grundsätzlich beibehalten. In den Erläuterungen zur Verordnung wurde jedoch die von uns geforderte Klarstellung vorgenommen, „...dass - unter der Voraussetzung, dass technische Schutzmaßnahmen die Arbeits­verrichtung verunmöglichen würden – z.B. im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf Baustellen das Bilden fester Teams sowohl von der Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstands, als auch der MNS-Pflicht befreit. Von einem festen Team ist dann auszugehen, wenn die Zusammensetzung der Personen dieselbe ist, ohne dass eine bestimmte Obergrenze vorgegeben wäre.“

Innerhalb einer festen Partie muss also bei Arbeiten unter unmöglichen Bedingungen weder eine FFP 2-Maske noch eine andere Mund-Nasenschutz-Maske getragen werden. Der 8-Punkte-Katalog der Bausozialpartner bleibt ansonsten in allen Punkten aufrecht.

 

 

 

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Wien

Wann3. April 2024 WoWien

GBH-Landeskonferenz Vorarlberg

Wann13. April 2024 WoFeldkirch

GBH-Landeskonferenz Tirol

Wann20. April 2024 WoAbsam
GBH und Social Media