GBH

Holzindustrie: + 3,15 % mehr Lohn, + 7,2 % für Lehrlinge

Kräftige Lohn- und Gehaltserhöhungen in der Holzindustrie

In der zweiten KV-Runde einigten sich gestern Abend die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) sowie der Fachverband der Holz- und Sägeindustrie. Ab 1. Mai 2018 steigen für 38.000 Beschäftigte aus 1.500 Betrieben die Löhne bis zu 3,46 %!

Der zweiten Verhandlungsrunde vorangegangen ist eine Konferenz in Wien, bei der über 150 Betriebsrätinnen und Betriebsräte den gewerkschaftlichen Verhandlungsteams den Rücken gestärkt haben.

GBH-Bundesvorsitzender und Verhandlungsleiter Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Die Branche kann auf ein Rekordjahr zurückblicken. Selten ging es den Holz-, Säge- und Faserspanbetrieben so gut wie jetzt. Auch der Ausblick für das heurige Jahr verspricht sehr gute Erträge. Mit dem nun vorliegenden Ergebnis haben die Beschäftigten einen fairen Anteil an diesem Konjunkturhoch erhalten. Wir haben damit für alle Beschäftigten aus der Holz-, Säge- und Faserspanindustrie und deren Familien ein starkes Plus bei den Realeinkommen erreicht."

Im Detail brachte der Abschluss:

  • Erhöhung der Mindestlöhne um 3,15 %
  • Erhöhung der IST-Löhne, Akkorde, Prämienverdienste, Leistungslöhne sowie der IST-Gehälter um 2,95 %, mindestens jedoch um monatlich € 60,00. Die Parallelverschiebung bleibt aufrecht und wird wie in den vergangenen Jahren durchgeführt (gilt nur für die holzverarbeitende Industrie, inkl. Faser-/Span, nicht für Sägeindustrie).
  • Zur weiteren Attraktivitätssteigerung der Lehrausbildung gelten die Prozentsätze der entsprechenden Facharbeiterkategorien der Kollektivverträge, wobei als Berechnungsbasis die Facharbeiterkategorie LG III herangezogen wird. Insgesamt werden die Lehrlingsentschädigungen dadurch um 7,2 % erhöht
  • Alle in den Verträgen enthaltenen sonstigen Zulagen und Euro-Beträge erhöhen sich um den KV-Prozentsatz von 3,15 %.
  • Der Satz der Diäten von € 26,40 für die Lenker wird auf € 28,40 erhöht.

Auch beim Rahmenrecht brachte die Verhandlung viele Neuerungen.

Besonders hervorzuheben ist dabei, dass die bisher unbezahlte Weiterbildungszeit für Lenkerprüfungen, unabhängig von der zeitlichen Lage, mit dem einfachen Stundenlohn vergütet wird. Das gilt hinsichtlich der Ausbildungskosten und Entlohnung auch für den Staplerschein.

Künftig wird es durch die Streichung des Wortes „dadurch“ im § 9 (2) des KV Faser/Span nicht mehr notwendig, bei Versetzung aus dem Schichtdienst nach 15-jähriger Arbeitszeit und im Krankheitsfall amtsärztlich nachzuweisen, dass die Erkrankung „ursächlich“ wegen der Schichtarbeit erfolgt ist. Die ärztliche Bestätigung des Krankheitsbildes wird ausreichend sein!

Der Krankengeldzuschuss für Krankheiten, die ab 1.7.2018 beginnen, entfällt.

Schließlich einigten sich die Sozialpartner auf eine Erklärung zur Schwerarbeit: Die Sozialpartner kommen überein, sich im politischen Prozess dafür einzusetzen, dass der Gesetzgeber über die bisher festgelegten Berufsgruppen hinaus alle Arbeitertätigkeiten in der Holzindustrie als besonders belastende Berufstätigkeit und somit als Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeits-VO definiert und in die Berufsliste aufnimmt.

Die Kollektivverträge gelten ab dem 1. Mai 2018 und haben eine Laufzeit von 12 Monaten.

Die Verhandlungen wurden, wie in den letzten Jahren in solidarischer Kooperation mit den Angestellten und der GPA-djp durchgeführt.

Besonderer Dank gilt allen TeilnehmerInnen unserer BetriebsrätInnen-Konferenz!

Dieses starke Zeichen unserer BetriebsrätInnen wird uns auch für künftige Verhandlungen stärken. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Abschluss beim Werben neuer Mitglieder für unsere GBH unterstützen wird! 

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