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Arbeitszeit: KV-VerhandlerInnen fordern Planbarkeit, Selbstbestimmung, Rechtssicherheit, Arbeitszeitverkürzung

900 ArbeitnehmervertreterInnen aus allen Gewerkschaften bei Konferenz in Wien

Gewerkschaften / Arbeitsmarkt / Kollektivverträge / Recht
 
18.09.2018, 12:50 | OTS0136 | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
 


Arbeitszeit: KV-VerhandlerInnen fordern Planbarkeit, Selbstbestimmung, Rechtssicherheit, Arbeitszeitverkürzung


900 ArbeitnehmervertreterInnen aus allen Gewerkschaften bei Konferenz in Wien


(Wien/OTS/ÖGB) - Die Kritik des ÖGB und der Gewerkschaften am Zustandekommen und am Inhalt des neuen Arbeitszeitgesetzes bleibt unvermindert aufrecht. Heute, Dienstag, sind erstmals 900 Kollektivvertrags-VerhandlerInnen aus allen Gewerkschaften zusammengekommen. Vor dem Hintergrund des von der Regierung beschlossenen 12-Stunden-Tags und der 60-Stunden-Woche haben sie sich auf eine gemeinsame Linie für die kommenden Kollektivvertrags-Verhandlungen geeinigt: Neben ordentlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen geht es im heurigen Jahr vor allem auch um Arbeitszeit. Die Gewerkschaften fordern für alle Branchen Planbarkeit, Selbstbestimmung, Rechtssicherheit und nicht zuletzt eine Arbeitszeitverkürzung. Verhandelt soll nicht nur in den ohnehin anstehenden KV-Runden werden, sondern in allen Branchen. Entsprechend fordern die Gewerkschaften von ihrem jeweiligen Gegenüber auf Arbeitgeberseite eine Sonder-KV-Runde zum Thema Arbeitszeitregeln. “Wir kämpfen Branche für Branche für Verbesserungen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.++++


ÖGB startet Initiative für ein modernes Arbeitszeitrecht


Die Bundesregierung hat das neue Arbeitszeitgesetz im Eilverfahren durchgepeitscht – ohne Einbindung der Sozialpartner und der Bevölkerung. Begutachtung für das Gesetz, das massive Auswirkungen auf Gesundheit, Freizeit und Einkommen von 3,6 Millionen ArbeitnehmerInnen hat, gab es keine. Der ÖGB startet daher die größtmögliche Begutachtung in Form einer Initiative für ein neues, modernes Arbeitszeitrecht. Dazu sollen Beiträge aus der Zivilgesellschaft gesammelt werden, ExpertInnen auf unterschiedlichen Ebenen einbezogen und letztendlich Gespräche mit allen politischen Parteien geführt werden. „Wir starten diese Initiative, um die Lebensarbeitszeit in all ihren Facetten neu und modern zu denken. Denn wir wollen gute Arbeit und ein gutes Leben für alle ArbeitnehmerInnen“, betont Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende, bei der Präsentation am Ende der Konferenz. 


Arbeitszeit – Ziele für die Kollektivvertrags-Verhandlungen


Die TeilnehmerInnen der Konferenz haben sich auf Forderungen geeinigt, die in den unterschiedlichen Branchen eine Grundlage für die kommenden Kollektivvertragsverhandlungen sein werden. Der Forderungskatalog wird von den Gewerkschaften entsprechend der Anforderungen in den einzelnen Branchen angepasst.


Kürzer arbeiten, mehr Zeit zum Leben


Kürzere Arbeitszeit kann z. B. so erreicht werden:
 

  • Verkürzung der Normalarbeitszeit im KV
  • 6 Wochen Urlaub für alle
     
  • Nachholen von Feiertagen, die auf einen Sonntag fallen, am nächsten Werktag
     
  • Bezahlte Pausen
     
  • Rechtsanspruch auf 4-Tage-Woche
     
  • Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, Bildungskarenz und andere Auszeit-Modelle
     
  • Mehr Planbarkeit und Mitbestimmung
     
  • Das kann erreicht werden z. B. durch:
     
  • Zuschläge zu besonders kurzfristig angekündigter Mehrarbeit
     
  • Gleitzeitregelungen mit max. 10 Stunden Höchstarbeitszeit
     
  • Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen für Wochenendarbeit
     
  • 4-Tage-Woche bei Schichtarbeit durch Kollektivvertrag
     
  • Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Anordnung von mehr als 10/50 Stunden
     
  • Keine Überstunden für Lehrlinge, schon gar nicht an Berufsschultagen
     
  • Altersgerechte Arbeitszeitmodelle
     
  • Mehr Selbstbestimmung

 

Folgende Maßnahmen können beispielhaft zu mehr Selbstbestimmung führen:

 

  • Einseitiger Antritt von Zeitausgleich
     
  • 6 Monate absoluter Kündigungsschutz für ArbeitnehmerInnen in Abteilungen, in denen von der 11. und 12. Stunde Gebrauch gemacht wurde
     
  • Effektives Entschlagungsrecht bei Wochenendarbeit
     
  • Überstunden als Ausnahme und nicht als Regel
     
  • Damit Überstunden die Ausnahme bleiben, sind z. B. folgende Maßnahmen denkbar:
     
  • 1.700 Euro Mindestlohn, 850 Euro Mindestlehrlingsentschädigung, 14-mal im Jahr, damit das Grundgehalt zum Leben reicht
     
  • 6 Monate absoluter Kündigungsschutz für ArbeitnehmerInnen in Abteilungen, in denen von der 11. und 12. Stunde Gebrauch gemacht wurde
     
  • Zuschläge zu besonders kurzfristig angekündigter Mehrarbeit
     
  • Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen für Wochenendarbeit
     
  • Überstunden, die sich lohnen
     
  • Wenn ausnahmsweise Überstunden geleistet werden, dann sollen sie sich in Form von mehr Geld und mehr Freizeit lohnen:
     
  • Verpflichtende Zeitzuschläge zu Überstunden
     
  • Verpflichtende Zeitzuschläge zu besonders familienfeindlichen Arbeitszeiten
     
  • Mindestens 100 Prozent Zuschlag auf die 11. und 12. Stunde
     
  • Wahlrecht Zeit/Geld für alle Überstunden
     
  • Rechtsanspruch auf Auszahlung von Überstunden
     
  • Erhöhung des Mehrarbeitszuschlags und Wegfalls des Durchrechnungszeitraums bei Teilzeit
     

Arbeit darf die Gesundheit nicht gefährden
 

Um sicherzustellen, dass Arbeit nicht krank macht, sind folgende Maßnahmen vorstellbar:
 

  • Zusätzliche bezahlte Pausen bei Arbeitstagen über die 10. Stunde hinaus
     
  • Beschränkung der 12-Stunden-Tage und 60-Stunden-Wochen im Kollektivvertrag
     
  • Effektives Ablehnungsrecht für alle Überstunden
     
  • Bei Gleitzeit: Festlegung einer Mindestanzahl an ganzen Tagen, die einseitig freigenommen werden können
     

Rechtssicherheit durch Klarheit
 

  • Schutz für jene, die aus dem AZG/ARG fallen könnten, durch den Kollektivvertrag
     
  • Alle Regeln müssen auch für die „die 3. Führungsebene“ gelten
     
  • Anrechnung aller Karenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche
     

 
 

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