Erklärung der Sozialpartner zum Kollektivvertragsabschluss 2020 im Holzverarbeitenden Gewerbe
Erklärung der Sozialpartner zum Kollektivvertragsabschluss 2020
Auf Grund der aktuellen Situation vereinbaren die Sozialpartner im Bereich des holzverabeitenden Gewerbes folgendes:
Die Kollektivvertragslöhne und Lehrlingsentschädigungen werden mit 1. Mai 2020 um 2,2 Prozent erhöht. Die Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung) bleibt gewahrt.
Die Verhandlungen werden im Herbst, nach Einschätzung der aktuellen Situation, fortgesetzt.
Wien, am 14. April 2020
Gewerkschaft Bau-Holz
Abg. z. NR Josef Muchitsch
Bundesvorsitzender
Mag. Herbert Aufner
Bundesgeschäftsführer
Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter
KommR Gerhard Spitzbart
Bundesinnungsmeister
Mag. (FH) Dieter Jank
Geschäftsführer