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Dreijahresabschluss im Kollektivvertrag für das kunststoffverarbeitende Gewerbe

Erstmals in der Geschichte wurde eine Parallelverschiebung im Kunststoffgewerbe vereinbart.

In der ersten Verhandlungsrunde am 3. April 2017 konnte für den Kollektivvertrag für das kunststoffverarbeitende Gewerbe für knapp 11.000 Arbeiterinnen und Arbeiter ein Dreijahresabschluss erreicht werden.

Lohnrechtlicher Teil

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen ab 1.5.2017 um 1,5 Prozent. Die Löhne in der Lohngruppe Vb steigen um rund 2,4 Prozent auf 1460 Euro brutto. In einem nächsten Schritt steigen die Löhne dieser Lohngruppe ab 1.5.2018 auf mindestens 1500 Euro brutto. Zusätzlich wird vereinbart, dass die ArbeiterInnen in der Lohngruppe Vb nach spätestens zwei Jahren Dienstzugehörigkeit in die Lohngruppe Va umzureihen sind. Somit sind zwei zentrale Forderungen für diese Branche erreicht.

Ab 1.5.2018 steigen die Löhne der anderen Lohngruppen zusätzlich um den Verbraucherpreisindex (Durchschnitt März 2017 – Februar 2018) plus 0,5 Prozentpunkte.

Ab 1.5.2019 werden die Löhne um den Verbrauchpreisindex (Durchschnitt März 2018 – Februar 2019) plus 0,6 Prozentpunkte weiter erhöht.

Die Lehrlingsentschädigungen werden um die gleichen Prozentsätze erhöht, wobei auf die nächste 10er-Stelle aufgerundet wird.

Erstmals in der Geschichte wurde eine Parallelverschiebung im Kunststoffgewerbe vereinbart. Das heißt, dass auch Löhne über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn verpflichtend erhöht werden müssen.

Rahmenrechtlicher Teil

Bezüglich des Bereiches Abfertigung alt gilt nun, dass im Todesfall unterhaltsberechtigte Personen (Erben) Anspruch auf die volle Höhe (100 Prozent) des Abfertigungsbetrages haben. Bisher hatten diese nur Anspruch auf den halben Abfertigungsbetrag (50 Prozent).

Die Sozialpartner einigen sich darauf, dass im Kollektivvertrag eine Empfehlung für eine Fortzahlung des Entgeltes für den gesamten Arbeitstag am 24. und 31.12. ausgesprochen wird.

Sofern Lehrlinge die Heimfahrt bei der internatsmäßig geführten Berufsschule nicht vierzehntägig ersetzt bekommen, kann in diesen Fällen die Schiedskommission kontaktiert werden. Bestehende Regelungen für zur Verfügung gestellte Heimfahrten und Fahrtkostenersätze bzw. Freifahrten der Länder sind zu berücksichtigen.

Die bisherige Störzulage wird mit der modernen Textierung, wie bei den Tischlern, in den Grundzügen übernommen. Für Arbeiten außerhalb des Betriebes erhalten Arbeiterinnen und Arbeiter bei einer Abwesenheit von mehr als fünf Stunden 2,10 Euro pro Stunde, bei Nächtigung jedenfalls 26,40 Euro an Taggeld. Stellt der Dienstgeber kein Quartier zur Verfügung, erhalten Dienstnehmer zusätzlich 15 Euro pro Nächtigung bzw. nach Vorlage eines Rechnungsbeleges die tatsächlichen Nächtigungskosten. Sollte an einem anderen Betriebsstandort gearbeitet werden, gebührt ebenfalls das Taggeld in gleicher Höhe, wenn der gewöhnliche Arbeitsort vom anderen Betriebsstandort mehr als 20 Kilometer entfernt ist.

Das bestehende Arbeitszeitmodell der Tischler wird übernommen. Somit besteht die Möglichkeit, bis zu 130 Stunden jährlich flexibel zu arbeiten.

Mindestens einmal jährlich sollen Wirtschaftsgespräche zwischen den Sozialpartnern zu aktuellen Themen und rahmenrechtlichen Punkten stattfinden. Insbesondere wird vereinbart, dass im Rahmenrecht die Anrechnung von Karenzzeiten im Bereich der Elternkarenz und Dienstverhinderungsgründe (bei Eheschließung und Übersiedlung) verbessert, geklärt und terminisiert werden.

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