GBH

Wichtige Tipps für´s Arbeitsleben

Hier ein paar allgemeine Tipps, um Schwierigekeiten und Probleme im Arbeitsleben zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Immer vorher beim Betriebsrat (wenn es einen im Betrieb gibt), bei der Gewerkschaft Bau-Holz oder der Arbeiterkammer nachfragen, bevor man handelt. Handelt man zuerst, kann man nur mehr die Konsequenzen aufzeigen, aber nicht die Möglichkeiten! Fristen könnten versäumt werden!

1. Nichts unterschreiben, wenn man den Inhalt des Schreibens nicht ganz versteht!

  • Durch deine Unterschrift wird das Schreiben rechtswirksam, egal ob der Inhalt verstanden wurde oder nicht.
     
  • Es kann niemand zu einer Unterschrift gezwungen werden!
     
  • Nicht zu unterschreiben, ist mit keinen rechtlichen Konsequenzen verbunden.
     
  • Wenn der Arbeitgeber auf eine sofortige Unterschrift drängt, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass etwas zu deinem Nachteil geregelt ist!
     
  • Führe immer eine genaue Arbeitszeitaufzeichnung, z.B. im GBH-Arbeitszeitkalender.
  •  

2. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber  immer schriftlich festhalten.

 

3. Du hast das Recht auf einen Dienstzettel!

Darin muss enthalten sein:

  • Name und Anschrift von ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn,
     
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
     
  • Ende des Arbeitsverhältnisses (bei Befristungen),
     
  • Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin,
     
  • Gewöhnlicher (oder wechselnder) Arbeitsort,
     
  • Einstufung in ein generelles Schema,
     
  • Verwendung,
     
  • Sonderzahlungen,
     
  • Grundlohn, Fälligkeit des Entgelts,
     
  • Urlaubsausmaß,
     
  • Vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit,
     
  • Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, Betriebsvereinbarungen u. dgl.,
     
  • Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse.

Arbeitsvertrag oder Dienstzettel gut zu Hause aufbewahren.

4. Die monatlichen Lohnabrechnungen ebenfalls zuhause aufbewahren und auf keinen Fall wegwerfen. Diese dienen als Beweismittel!

5. Niemals Nettolohnvereinbarungen treffen!

6. Wenn es Probleme mit der Lohnabrechnung gibt, sofort dem Arbeitgeber schriftlich eingeschrieben mitteilen. Tut man es nur mündlich oder gar nicht, kann man Ansprüche verlieren. Die GBH unterstützt ihre Mittglieder bei jedem Schriftverkehr gerne!

7. Hält sich der Arbeitgeber nicht an getroffene Vereinbarungen, bedeutet das nicht, dass man sich als ArbeitnehmerIn auch nicht daran halten muss. In diesem Fall unbedingt zur Beratung zur GBH kommen, bevor man zum Beispiel nicht mehr zur Arbeit geht.

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