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Krank im Urlaub?

Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm. Allerdings verlierst du die Urlaubstage, an denen du krank bist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.


Der Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:

  • die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,             
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde  
  • du deinem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilst und       
  • bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestägigung vorlegst.

Krankheit verlängert Urlaub nicht

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert deinen Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder du wieder gesund bist, musst du sofort wieder arbeiten gehen.


Wichtig!

Die Tage, die die du krank warst, werden zu deinem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Erkrankung im Ausland

Wenn du im Ausland erkrankst, musst du neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung brauchst du nicht, wenn du nachweisen kannst, dass du in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurdest.

E-Card & Urlaubskrankenschein

Wo gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?

In der EU, in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und in der Schweiz brauchst du beim Arzt nur deine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für die Krankenbehandlung vorweisen. Diese befindet sich auf der Rückseite deiner E-Card. Bitte vor der Abreise kontrollieren, ob die EKVK noch nicht abgelaufen ist. In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro (seit Juli 2016) gilt die EKVK auch. Du musst sie aber vor einer Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorlegen und dir einen ortsüblichen Behandlungsschein holen.

Kosten

Mit deiner Krankenversicherung sind im Ausland nur die Kosten für Akut-Fälle abgedeckt. Fährst du nur ins Ausland, um dich einer bestimmten Behandlung zu unterziehen, musst du selbst zahlen.

Türkei

In der Türkei gilt die E-Card bzw. EKVK nicht. Für die Türkei bekommst du von deiner Krankenkasse einen so genannten Betreuungsschein. Du solltest den Betreuungsschein gegen den ortsüblichen Behandlungsschein tauschen. Wenn es dafür keine Stelle des Versicherungsträgers gibt, wird oft auch der Betreuungsschein akzeptiert. 


Achtung!

Die Kosten für die Behandlung werden nur dann übernommen, wenn du diese bei einem Vertragspartner der Sozialversicherung im Ausland in Anspruch nimmst.


Andere Länder

In allen anderen Ländern musst du die Behandlung zunächst selbst zahlen. In Österreich ersetzt dann die Krankenkasse 80 Prozent der Kosten, die bei der gleichen Behandlung bei einem Vertragsarzt im Inland entstanden wären. Besonders teuer kann es im Spital werden. Erkundige dich daher nach einer privaten Reiseversicherung, wenn du auch hier vorbeugen willst. Wenn du eine Kreditkarte hast oder Mitglied in einem Automobilclub bist, hast du unter Umständen bereits automatisch eine Reisekrankenversicherung.


TIPP

Du hast im Ausland für eine Behandlung zahlen müssen?

  • Eine Rechnung verlangen, auf der die erbrachten Leistungen möglichst detailliert aufgeführt sind, z.B. Injektion, Wunde nähen usw. Je mehr oben steht, desto mehr kann die Krankenkasse refundieren.
     
  • Wenn möglich, sollte die Rechnung auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein.
     
  • Rechnung samt Zahlungsbeleg bei der Krankenkasse einreichen und Bankverbindung angeben.
     
  • 80 % der Kosten werden zurückerstattet, die eine österreichische Einrichtung für die erbrachten Leistungen bekommen hätte.

 

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