GBH

Was steht in meinem Dienstvertrag?

Ein Dienstvertrag ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft und kann einseitig nicht abgeändert werden. Im Unterschied zum Dienstzettel wird der Dienstvertrag meist vor Arbeitsbeginn ausverhandelt und gegebenenfalls unterschrieben. Der Dienstvertrag ist an keine Form gebunden und muss daher nicht schriftlich verfasst werden.

Keine Verträge abschließen, die unklare oder nachteilige Klauseln enthalten, ohne sich vorher von der GBH fachkundig beraten zu lassen!

Solche Klauseln sind insbesondere:

  • Versetzungsklauseln (Änderung des Arbeitsortes oder der Tätigkeit)
  • Mehr-/Überstundenverpflichtung
  • Ausbildungskostenrückersatz
  • Vertrags-/Konventionalstrafen
  • Verfallsklauseln

Vor Unterschrift eines Dienstvertrages: Bei der GBH beraten lassen!

Ebenso empfehlen wir eine Kontaktaufnahme, wenn ein Vertrag als "freie/r MitarbeiterIn" oder ein Werkvertrag angeboten wird. Solche Verträge bringen für ArbeitnehmerInnen viele Nachteile mit sich, insbesondere gelten die meisten arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen nicht.
 

Bei Fragen stehen dir die KollegInnen in den GBH-Landesorganisationen gerne zur Verfügung!

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
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Wann7. bis 8. Mai 2024 WoWien

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Wann27. bis 28. Mai 2024 WoWien
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