Wann kann das Überbrückungsgeld bezogen werden?
Der/die ArbeitnehmerIn stellt mindestens zwei Monate vor Beginn des Bezuges einen Antrag und reicht diesen bei der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse ein.
Die BUAK prüft in Zusammenarbeit mit der Pensionsversicherungsanstalt, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Nach positiver Prüfung wird auf das mittels Bankbestätigung bekanntgegebene Konto der monatliche Netto-Anspruch überwiesen.