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Wann bekomme ich Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld bekommt, wer arbeitslos, arbeitswillig und arbeitsfähig ist - und innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen beschäftigt und arbeitslosenversichert war.

Für Jugendliche bis 25 Jahre genügen 26 Wochen in zwölf Monaten (28 Wochen, wenn sie vorher schon einmal Arbeitslosengeld bekommen haben oder in Karenz waren).

Achtung: geringfügig Beschäftigte sind nicht arbeitslosenversichert!

Bei freiwilliger Lösung eines Dienstverhältnisses bekommt man erst nach vier Wochen Wartezeit Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld gibt es nie rückwirkend, also: Immer am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (oder schon während der Kündigungsfrist) aufs AMS gehen und Arbeitslosengeld beantragen!

Das Arbeitslosengeld erhält man mindestens 20 Wochen lang; im Extremfall bis zu 78 Wochen. Es beträgt mindestens 55 Prozent vom Nettobezug, mit Familienzuschlag bis zu 80 Prozent - allerdings vom durchschnittlichen Nettobezug des Vor- oder Vorvorjahres, je nachdem, ob man im zweiten oder ersten Halbjahr arbeitslos wird.

Notstandshilfe

Notstandshilfe bekommt man im Anschluss an das Arbeitslosengeld, wenn eine Notlage besteht. Um das zu entscheiden, wird das eigene sowie das Einkommen des Partners oder der Partnerin herangezogen. Die Notstandshilfe beträgt 92 bis 95 Prozent der vorher bezogenen Arbeitslosengelds, kann aber nach einem halben Jahr gekürzt werden.

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