Die Gewerkschaft Bau-Holz ist auch in Rechtsfragen, die dein Arbeitsverhältnis betreffen, für dich da und stellt bei Streitigkeiten einen Rechtsanwalt zur Verfügung.
6 Monate nach dem Ausscheiden aus der Baubranche oder sofort bei Vorlage des Pensionsbescheides, des Überbrückungsgeld-Bescheides oder Tod des/der ArbeitnehmerIn.