Wann kann die Winterfeiertagsvergütung bezogen werden?
Die Auszahlung des ersatzweisen Anspruchs auf Winterfeiertagsvergütung erfolgt automatisch auf das jeweils gesicherte Konto des/der Arbeitnehmer/in.
Da die Verrechnung der Monate, in die die Winterfeiertage fallen, erst Ende Februar erfolgt, findet die Anweisung bis spätestens 15. März nach den Winterfeiertagen statt.
Es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.