GBH

Wann kann die Winterfeiertagsvergütung bezogen werden?

Die Auszahlung des ersatzweisen Anspruchs auf Winterfeiertagsvergütung erfolgt automatisch auf das jeweils gesicherte Konto des/der Arbeitnehmer/in.

Da die Verrechnung der Monate, in die die Winterfeiertage fallen, erst Ende Februar erfolgt, findet die Anweisung bis spätestens 15. März nach den Winterfeiertagen statt.

Es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.

Mehr zum Thema Winterfeiertage

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Tirol

Wann20. April 2024 WoAbsam

GBH-Bundespensionist:innenkonferenz

Wann7. bis 8. Mai 2024 WoWien

GBH-Bundesfrauenkonferenz

Wann27. bis 28. Mai 2024 WoWien
GBH und Social Media