GBH

Wo kann ich melden, wenn es auf meiner Baustelle Lohn- und Sozialdumping gibt?

Unterentlohnung

Nach dem LSDB-G (Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz) müssen in- und ausländische Arbeitgeberihren in Österreich tätigen Mitarbeiter/innen grundsätzlich jenes Entgelt zahlen, das ihnen nach österreichischem Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien zusteht, ausgenommen die in § 49 Abs. 3 ASVG angeführten Entgeltbestandteile.


Die BUAK ist hier Kontrollorgan im Bereich der Bauwirtschaft. Die BUAK nimmt diese Aufgabe sehr ernst und führt Kontrollen auf Baustellen und in inländischen Lohnbüros durch. Die Prüfkompetenz umfasst sowohl in- und ausländische Arbeitnehmer/innen, die dem BUAG unterliegen.

Informationen zur vermuteten Unterentlohnung an die BUAK

Sind Sie in der Bauwirtschaft beschäftigt und haben Sie die Vermutung, dass eine Unterentlohnung vorliegt, können Sie der BUAK anhand dieses Folders die wesentlichen Daten des Beschäftigungsverhältnisses zur Überprüfung übermitteln.

Natürlich können Sie auch persönlich im Kundendienst der BUAK vorsprechen. Bitte nehmen Sie zu Ihrem Termin die vorhanden Unterlagen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag/Dienstzettel) und zu Ihrer Entlohnung (Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnzettel/Lohnunterlagen, Auszahlungsbestätigungen/Banküberweisungsbelege) mit.

Sie können Ihre Informationen auch anonym direkt an die BUAK per Mail an

anonymer-posteingang-sbb@buak.at übermitteln.

Ihre Absendedaten werden automatisch anonymisiert und an die entsprechende Person weitergeleitet.

Gerne helfen auch die Sekretäre der GBH.

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