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ÖGJ-Ernszt: Regierung plant Eingriff in demokratische Vertretung der Lehrlinge

ÖGJ informiert alle Lehrlinge über Kurz' und Straches Pläne zur Abschaffung der Jugendvertrauensräte

Gewerkschaften / Wahlen / Jugend 21.12.2017, 11:19 | OTS0096 | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund

 

ÖGJ-Ernszt: Regierung plant Eingriff in demokratische Vertretung der Lehrlinge

ÖGJ informiert alle Lehrlinge über Kurz' und Straches Pläne zur Abschaffung der Jugendvertrauensräte

 

(Wien/OTS/ÖGB) - "Während die Koalitionsparteien öffentlich die direkte Demokratie beschwören, planen sie hinterrücks einen Anschlag auf die demokratischen Rechte der Lehrlinge und der jungen ArbeitnehmerInnen“, sagt Sascha Ernszt, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) zu den Plänen der Regierung, den Jugendvertrauensrat abzuschaffen. Die ÖGJ wird nun in einem ersten Schritt alle Lehrlinge und natürlich alle Jugendvertrauensrats-Mitglieder über die Regierungspläne informieren.++++

Zwtl.: Konzept „Jugendliche vertreten Jugendliche“ hat sich voll bewährt

Prinzipiell positiv sieht Ernszt den Plan, allen ArbeitnehmerInnen ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht bei Betriebsratswahlen zuzugestehen. „Wir würden sogar weiter gehen und die Wahlalterbegrenzung für Betriebsratswahlen gänzlich streichen. Trotzdem brauchen die Jugendlichen weiterhin ihre eigene gewählte Vertretung. Der Jugendvertrauensrat muss bleiben, denn nur er vertritt ausschließlich die Interessen der jungen ArbeitnehmerInnen. Das Konzept ‚Jugendliche vertreten Jugendliche‘ hat sich voll bewährt“, so Ernszt und verweist auf weitere erfolgreiche Modelle der jugendlichen Selbstvertretung, etwa die SchülerInnenvertretung. Diese ist sogar noch in die drei Sparten AHS, BMHS und Berufsschulen sowie die vier Ebenen Klassen-, Schul-, Landes- sowie Bundesschulsprecher geteilt.

Zwtl.: Ein Drittel der Lehrlinge dürfte keine Interessenvertretung mehr wählen

Wesentlich: Den Jugendvertrauensrat dürfen alle Lehrlinge wählen, auch die Unter-16-Jährigen. „Ein Betriebsratswahlrecht erst ab 16 Jahren würde Lehrlinge unter 16 keinerlei Möglichkeit für Mitbestimmung geben, und das obwohl sie einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz verbringen“, kritisiert Ernszt. Etwa ein Drittel aller Lehrlinge würde jegliches Wahlrecht im Betrieb verlieren.

Betriebsratswahlen finden außerdem nur alle fünf Jahre statt, Jugendvertrauensratswahlen hingegen alle zwei Jahre. Bei einer Lehrzeit von drei oder vier Jahren würde das bedeuten, dass viele Jugendliche während ihrer gesamten Lehrzeit kein einziges Mal wählen dürfen.

„Es braucht mehr Demokratie in der direkten Lebensumgebung der arbeitenden Menschen“, fordert Ernszt: „Der Jugendvertrauensrat muss gestärkt und nicht abgeschafft werden." Deswegen könnte man zum Beispiel überlegen, das passive Wahlalter auf das 24. Lebensjahr auszudehnen. Auch denkbar wäre die Errichtung eines EU-Jugendvertrauensrates, um den Austausch zwischen jugendlichen ArbeitnehmerInnen in der EU leichter koordinieren und fördern zu können. „Gerade in der Ausbildungszeit kann es enorm wertvoll sein, eine Betriebsstätte in einem anderen europäischen Land zu besuchen und Fachgespräche mit den Fachkräften vor Ort zu führen. Außerdem stärken solche Projekte immer auch den europäischen Gedanken.“

Zwtl.: Hintergrund: Seit 1973 dürfen Lehrlinge Jugendvertrauensräte wählen

Seit 1. Jänner 1973 vertreten Jugendliche die Interessen von Jugendlichen. An diesem Tag trat das Gesetz in Kraft, das die Wahl zum Jugendvertrauensrat (JVR) regelt. Das Recht, einen Jugendvertrauensrat wählen zu dürfen, konnte erst durch die Gewerkschaftsbewegung verwirklicht werden. Sie hat Anfang der 1970er Jahre in der "Aktion M - wie Mitbestimmung" mehr als 50.000 Unterschriften für dieses heute selbstverständliche Recht auf Mitbestimmung gesammelt - und schließlich so viel Druck auf die Politik ausgeübt, dass das Parlament schließlich das Jugendvertrauensrätegesetz verabschiedet hat, das im Juli 1972 beschlossen wurde und mit 1. Jänner 1973 in Kraft getreten ist. 2010 konnte die ÖGJ erreichen, dass auch Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen JVR wählen dürfen.

Rückfragehinweis:

Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Florian Kräftner
01/53 444-39 264, 0664/301 60 96
florian.kraeftner@oegb.at
www.oegb.at
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