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ÖGB-Schumann: „Bezahlte Freistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen ist alternativlos“

ÖGB-Vizepräsidentin unterstützt GPA-Forderung nach vorgezogenem Mutterschutz
Die Bundesregierung hat eine generelle FFP2-Maskenpflicht für Innenräume angekündigt. Schwangere dürfen allerdings aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich keine FFP2-Masken tragen und sind daher speziell gefährdet. „Es muss im Interesse der Bundesregierung sein, dass Frauen und ihre ungeborenen Kinder während der Corona-Pandemie bestmöglich geschützt werden. Eine sofortige bezahlte Freistellung aller schwangeren Arbeitnehmerinnen ist daher unumgänglich“, so ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende Korinna Schumann.
 
Die ÖGB-Gewerkschaftsfrauen fordern seit Beginn der Corona-Pandemie die Möglichkeit eines vorgezogenen Mutterschutzes für schwangere Arbeitnehmerinnen in allen Branchen und unterstützen daher auch die Forderung der Gewerkschaft GPA nach einer sofortigen bezahlten Freistellung. „Jede schwangere Arbeitnehmerin hat ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit und die ihres ungeborenen Kindes“, so die Vizepräsidentin.
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