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GBH zum Finanzausgleich: Leistbares Wohnen nun in Verantwortung der Länder

Kritik an fehlender Zweckwidmung für Bundesmittel

Mit gemischten Gefühlen bewertet die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) die ersten bekannt gewordenen Ergebnisse des Finanzausgleichs im Bereich des Wohnbaus. GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Die Verpflichtung der Länder, ausreichend Mittel für den Wohnbau zu binden, ist positiv. Es fragt sich nur, was die Länder als `ausreichend´ betrachten werden. Was wird wirklich mit den bisherigen Bundesmitteln passieren? Werden sie für den Wohnbau verwendet? Wann wird der Bundeszuschuss endlich valorisiert? Viele offene Fragen benötigen noch Antworten, um eine endgültige Bewertung zu ermöglichen.“

Das österreichische System der Wohnbauförderung war immer ein internationales Best-Practice-Modell und Vorbild für leistbares Wohnen. Muchitsch: „Umso bedauerlicher ist es, dass von einer Zweckwidmung aller Bundesmittel für den Wohnbau scheinbar auch bei diesem Finanzausgleich keine Rede ist. Es liegt nun mehr als zuvor an den Ländern, wie sehr sie sich für den Wohnbau und leistbares Wohnen engagieren. Der zweckgebundene Sonder-Zuschuss von 180 Millionen Euro wird jedenfalls bei weitem nicht reichen.“

Nach Konkretisierung der ersten bekannt gewordenen Ergebnisse wird die GBH mit der Plattform „Umwelt + Bauen“ eine Gesamtbewertung vornehmen und weitere Schritte beraten. Muchitsch: „Derzeit sind viele Fragen bezüglich der Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Wohnbau noch offen. Wir werden jedenfalls genau beobachten, was die Länder im Bereich des Wohnbaus unternehmen, damit leistbares Wohnen in Österreich nicht zu Grabe getragen wird!“

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
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