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v.l.n.r.: Othmar Danninger, Josef Muchitsch, Kurt Neckermann
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Konjunktur ankurbeln - Arbeitslosigkeit bekämpfen!

Salzburger Forderungspapier – BAUaktiv aus der Gesundheitskrise
Die Bauwirtschaft ist der Motor in Krisenzeiten, das hat sie schon in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008-2009 gezeigt.
 
Investitionen in die Bauwirtschaft sind die besten Multiplikatoren für alle nachgelagerten Bereiche und sichern zusätzlich den Verbleib der Wertschöpfung (Steuern, SV-Beiträge, Kaufkraft und Konsum, usw.) im Inland.
 
Oberstes Ziel des Salzburger Forderungspapiers ist die Ankurbelung der Konjunktur zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Land.
 
Wir fordern die Umsetzung des 8-Punkte-Programms:
 
1.) Zweckbindung der Salzburger Wohnbauförderungsmittel
Der Wohnbauförderung stehen im Land Salzburg jährlich rd. 200 Mio. Euro für den geförderten Miet- und Eigentumswohnbau zur Verfügung. Der Betrag, der sich aus dem von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten Wohnbauförderungsbeitrag sowie aus den Rückflüssen aus Darlehen und Zinsen ergibt, steht aktuell nicht zur Gänze dem geförderten Wohnbau zur Verfügung. So waren 2019 lediglich 145 Mio. Euro für die Wohnbauförderung veranschlagt, wovon 30 Mio. Euro nicht ausgegeben wurden.
Wir fordern die absolute Zweckbindung der Wohnbaugelder sowie eine transparente Darstellung dieser Gelder im Landesbudget.
 
2.) Errichtung von jährlich 1000 Miet- und 600 Eigentumswohnungen
Zur Abdeckung des Bedarfs ist es notwendig, im Bundesland Salzburg ab 2021 mindestens 1000 Miet- und 600 Eigentumswohnungen zu errichten. Bedingt durch den überdimensionalen Anstieg der Grundstückskosten sind die Mittel für die Salzburger Land-Invest von 10 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro aufzustocken, um günstige Grundstücke erwerben zu können. Eine Wohnbauoffensive für leistbares Wohnen als Konjunkturmotor zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist notwendig.
 
3.) Handwerkerbonus durch das Land Salzburg
Private Bauherren sollen motiviert werden, in ihre Bauvorhaben zu investieren. Durch die Bereitstellung von 10 Mio. Euro soll die Hebelwirkung für das Einsetzen von privatem Kapital erreicht werden. Der „Salzburger Bauhandwerkerbonus“ soll Arbeitsleistungen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit 25 % (max. 5.000 Euro) fördern. Das Ergebnis: Arbeiten mit Rechnung zahlt sich aus. Das Burgenland geht dabei mit gutem Beispiel voran: Anfang Juni wurden dort die Förderbeiträge verdoppelt, bei Maßnahmen, die mehr Energieeffizienz bringen, werden künftig auch Materialkosten (25 % der förderbaren Kosten) gefördert.
 
4.) Vergabepraktiken für öffentliche Aufträge
Durch den Corona bedingten Shutdown sind viele Bauprojekte in den zuständigen Behörden einfach liegen geblieben. Diese Lücken sind umgehend zu schließen, Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt und effizient durchgeführt werden, um Ausschreibungen und Auftragsvergaben rasch umsetzen zu können. 
Bei öffentlichen Vergaben gilt es befristet die Schwellenwerteverordnung im Bundesvergabegesetz zu erhöhen.
Gemeinden, Städte, Länder und sonstige öffentliche Auftraggeber sollten bei Vergaben bis zu max. 500.000 Euro schnell und direkt Aufträge mittels Kundmachung an regionale Betriebe vergeben können (derzeit 100.000 Euro). Bei beschränkten Ausschreibungen soll dieser Schwellenwert auf 3 Mio. Euro erhöht werden (derzeit 1 Mio. Euro).
So können Aufträge schnell bauwirksam gemacht werden. Eignungskriterien (Liquidität, regionale Beschäftigung und Einsatz von Eigenpersonal, Verarbeitung von regionalen Produkten usw.) der Anbieter müssen dabei verpflichtend nachgewiesen werden.
 
5.) Sanierungsoffensive von öffentlichen und privaten Gebäuden
Eine Anhebung der thermischen Sanierungsrate öffentlicher Gebäude im Bundesland Salzburg von derzeit knapp 1 % auf 3 % ab 2021. Das Bundesenergie–Effizienzgesetz ist umzusetzen und die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen. Um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, muss das bundesweite Fördervolumen verdoppelt und kurzfristig eine jährliche Sanierungsmilliarde bereitgestellt werden.
 
6.) Investitionen in die kommunale Infrastruktur 
Unsere Gemeinden sind einer der größten öffentlichen Auftraggeber und es gilt, den Investitionsstopp für laufende Bauprojekte zu verhindern und geplante Projekte vorzuziehen. Es gibt zwar erste, aber noch nicht ausreichende Zusagen des Landes für kommunale Investitionen aus GF-Mitteln, diese werden aber bei weitem nicht ausreichen. Der Corona bedingte Einnahmenentfall der Gemeinden muss seitens des Bundes mit einer Ausfallshaftung begegnet werden. Die mittelfristige Planungssicherheit und Aufrechterhaltung der Infrastruktur in den Gemeinden kann nur durch zusätzliche Gelder von Bund und Land aufrechterhalten werden. 
 
7.) Ausbau der Radinfrastruktur in Salzburg
Im integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan wurde festgeschrieben, dass bis 2025 der Radverkehr von 7 % auf 13 % verdoppelt werden soll. Der Ausbau der Radinfrastruktur ist ein Mittel, um mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen.  Zur Errichtung von Radwegen in Salzburg sollten Synergien, die sich durch die Sanierung von Straßen und Brücken ergeben, genützt werden. Hier sind jährlich 10 Mio. Euro seitens des Landes zur Verfügung zu stellen.
 
8.) Straßensanierung zusätzlich forcieren
Landesstraßen in „schlechtem“ Zustand haben sich innerhalb von 10 Jahren verdoppelt (von rd. 25 % auf 50 %). Daher muss das Straßensanierungsbudget von rd. 18 Mio. Euro jährlich auf rd. 30 Mio. Euro erhöht werden. Die vom Land 2019 durchgeführte Verdoppelung von 9 auf 18 Mio. Euro ist viel zu wenig, um den Straßenzustand nachhaltig zu verbessern.
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