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v.l.n.r.: Schedl, Leichtfried, Muchitsch
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Muchitsch: ASFINAG beweist – Bestbieterprinzip funktioniert und bringt mehr Qualität

ASFINAG erweitert ab 2017 Qualitätskriterien: Ältere Arbeitnehmer, Lehrlinge und umweltfreundliche Bauweisen bringen Plus für Unternehmen

Seit September 2015 werden die Vergaben von der ASFINAG nach Bestbieterprinzip erfolgreich durchgeführt. Deshalb wird die ASFINAG die bestehenden 18 Qualitätskriterien mit 1. Jänner 2017 auf 31 aufstocken. Unternehmen, welche ältere Personen und Lehrlinge beschäftigen oder auf eine besonders umweltfreundliche Bauweise setzen, erhalten ein Plus.

Mit einem jährlichen Investitionsvolumen von einer Milliarde Euro ist die ASFINAG einer der größten öffentlichen Auftraggeber und hat somit zentrale Bedeutung für die Bauwirtschaft und den Wirtschaftsstandort Österreich. Nach einer Reihe von entsprechenden Testprojekten wendet die ASFINAG seit September 2015 bei allen Bauausschreibungen über einer Million Euro das Bestbieterprinzip an.

Unternehmen können durch Einsetzen von Qualitätskriterien zu einem höheren Preis anbieten. Klare Subunternehmer-Bestimmungen verhindern die Bildung von Sub-Sub-Sub-Ketten. Kernleistungen (sogenannte „kritische Leistungen“) müssen Unternehmen selbst erbringen. Das Ziel dahinter: (Noch) mehr Qualität, die sich wirtschaftlich mittelfristig rechnet.

Jörg Leichtfried, Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie: „Die ASFINAG nimmt beim Bestbieterprinzip eine Vorreiterrolle ein. Von unseren fairen Vergaben profitieren alle Beteiligten. Dadurch stärken wir die heimische Wirtschaft: rund 90 Prozent der Aufträge gehen an Betriebe in Österreich.“

„Mit dem erfolgreichen Einsatz des Bestbieterprinzips erreichen wir noch mehr Qualität bei unseren Bauprojekten. Deshalb werden wir die 18 Qualitätskriterien auf 31 aufstocken. Bisher lag ein Fokus auf Bauqualität. Künftig haben bei unseren Vergaben auch Unternehmen ein Plus, wenn sie ältere Personen und Lehrlinge beschäftigen oder auf eine besonders umweltfreundliche Bauweise setzen“, betonte ASFINAG-Vorstand Alois Schedl. 

„Das Bestbieterprinzip mit Zuschlagskriterien rechnet sich und die ASFINAG liefert den Beweis dafür. Doch an ein Zurücklehnen ist bei der ASFINAG nicht gedacht. Vielmehr werden weitere Zuschlagskriterien in den ASFINAG-Vergabekatalog aufgenommen bzw. Vorschläge der Sozialpartner-Initiative ‚Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!’ übernommen. Offen ist die ASFINAG auch für eine neue Ausrichtung bei Eignungskriterien von Anbietern in Verbindung mit Wirtschaftlichkeitsnachweisen. Konkret: Welche Firmen sind in Zukunft bei Ausschreibungen der ASFINAG überhaupt geeignet, ein Angebot abgeben zu dürfen? Welche sind in der Lage, die Kernleistungen bzw. kritische Leistungen mit Eigenpersonal abzuwickeln?“ sagt Abg. z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz und Sprecher der Initiative „FAIRE VERGABEN sichern Arbeitsplätze!“.

Die wesentlichen neuen Qualitäts-Aspekte ab 1. 1. 2017
 

  • Beschäftigung Älterer (über 50)
     
  • Beschäftigung von Lehrlingen
     
  • Weniger Umweltbelastung durch Reduktion von Transportkilometern
     
  • Einsatz moderner, schadstoffarmer Baufahrzeuge
     
  • CO2-Neutralität bei Stahlherstellung
     
  • Verkürzung der Bauzeit mittels Zwei-Schicht-Modell (wer dieses bei der ASFINAG anbietet, kann künftig auch zu einem höheren Preis anbieten)
     
  • Das Gesetz sieht weiters vor, dass Auftraggeber bei Projekten so genannte „kritische Leistungen“ – also zentrale Arbeiten im Infrastruktur-Projekt – definieren können. Bei der ASFINAG ist das verpflichtend: Zwischen 20 und 50 Prozent des Auftrags muss der Auftragnehmer gemäß Vorgabe des Bauherrn ASFINAG selbst erbringen und darf sie bei Projekten nicht an beliebige Sub-Sub-Firmen übertragen. 

 

 

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