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Muchitsch an Lopatka: Deutschland vollzieht österreichische Regelung bei Sozialhilfe für EU-AusländerInnen nach

ÖVP-Klubobmann betreibt bewusste Irreführung bei Mindestsicherung

In Deutschland sollen Ausländer aus anderen EU-Staaten künftig für fünf Jahre von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausgenommen sein, wenn sie noch nie in Deutschland gearbeitet haben. In Österreich gibt es diese Hürde für den Bezug der Sozialhilfe für EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörige bereits. „Deutschland folgt hier eindeutig dem österreichischen Modell und das sollte ÖVP-Klubobmann Lopatka eigentlich wissen. Wenn er jetzt vom Sozialminister fordert, dem deutschen Beispiel zu folgen, werte ich das als eine bewusste Irreführung, um das österreichische System schlecht zu machen“, kritisiert der Vorsitzende des Sozialausschusses und Baugewerkschafter Josef Muchitsch Lopatkas Aussagen.

In Österreich müssen EU-AusländerInnen entweder erwerbstätig sein oder zumindest fünf Jahre lang im Land gelebt haben, um Anspruch auf Mindestsicherung zu haben. Weder in Deutschland noch in Österreich geht es dabei um Asylberechtigte, wie in Lopatkas Modell der Mindestsicherung light. „Asylberechtigte sind auch in Deutschland nicht von den Einschränkungen betroffen, weil auch die deutsche Regierung weiß, dass das verfassungs- und EU-rechtlich nicht möglich ist“, so Muchitsch.

Konkret haben EU-BürgerInnen in Österreich nur dann Anspruch auf Mindestsicherung, wenn sie sich als ArbeitnehmerInnen in Österreich befinden. Kommen EU-BürgerInnen nicht als ArbeitnehmerInnen nach Österreich, müssen sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, andernfalls droht ein fremdenpolizeiliches Ausweisungsverfahren. Drittstaatsangehörige (z.B. TürkInnen, SerbInnen) haben wiederum nur dann einen Anspruch auf BMS, wenn sie schon mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben. Auch hier ist steht die ArbeitnehmerInneneigenschaft im Vordergrund.
 

 

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