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Sozialausschuss im Parlament beschließt Mittel für SOKO Bau

Beihilfe für Kurzarbeit unbefristet verlängert, längere Funktionsperiode für BR

Die Beihilfe für Kurzarbeit wurde ursprünglich eingeführt, um Unternehmen in der Finanz- und Wirtschaftskrise über die Runden zu helfen und dadurch die Zahl der Beschäftigten hoch zu halten. Nun soll das Instrument unbefristet verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats gebilligt. Demnach sollen auch über das Jahr 2019 hinaus jährlich 20 Mio. € für die Kurzarbeitsbeihilfe zur Verfügung stehen. Beschlossen haben die Abgeordneten außerdem eine finanzielle Unterstützung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zur Bekämpfung von Sozialbetrug am Bau, die Verlängerung der Funktionsperiode von Betriebsräten von vier auf fünf Jahre sowie neue Arbeitszeitregeln für die Binnenschifffahrt. Um die missbräuchliche Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe zu erschweren, werden dem AMS erweiterte Abfragemöglichkeiten im Zentralen Melderegister eingeräumt.

Zustimmung zur unbefristeten Verlängerung der Kurzarbeitsbeihilfe kam  neben den Koalitionsparteien auch von den Oppositionsparteien. Die Grünen lehnten das Gesetzespaket allerdings wegen der erweiterten Ermächtigung des AMS zu Abfragen im Zentralen Melderegister ab. Sie könne nicht nachvollziehen, wie mit Meldeabfragen Scheinwohnsitze aufgespürt werden sollen, sagte Schatz. Überdies würden die Grünen schon seit Jahren dafür kämpfen, dass Frauen einen eigenständigen Anspruch auf Notstandshilfe haben, unabhängig vom Partnereinkommen.

Einen aktuellen Anlassfall für die unbefristete Verlängerung der Kurzarbeitsbeihilfe gibt es laut Sozialminister Alois Stöger nicht. Man habe diesen Schritt im Regierungsprogramm vereinbart und wolle ihn nun umsetzen. Mit der Gesetzesnovelle (1344 d.B.) wird nicht nur das Instrument der Kurzarbeitsbeihilfe unbefristet verlängert, sondern auch die maximale Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate erhöht. Ebenso werden einzelne Bestimmungen betreffend die Berechnung der Beihilfenhöhe, die zwischen 2013 und 2015 gegolten haben, wieder eingeführt.

Meldeabfragen sollen AMS Aufspüren von Scheinwohnsitzen erleichtern

Mit dem gleichen Entwurf wird dem Arbeitsmarktservice (AMS) gestattet, im Zentralen Melderegister Verknüpfungsanfragen mit dem Kriterium Adresse durchzuführen. Insbesondere geht es dabei darum, Scheinwohnsitze von GrenzgängerInnen in Österreich und verschwiegene Lebensgemeinschaften aufzuspüren. Wenn es an einem Wohnsitz Massenanmeldungen gebe, könne das beispielsweise ein guter Hinweis auf einen Scheinwohnsitz sein, hielt Sozialminister Alois Stöger der Skepsis von Birgit Schatz entgegen.

BUAK erhält finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung von Sozialbetrug

Gegen die Stimmen der NEOS passierten Änderungen im Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und begleitende Gesetzesnovellen (1343 d.B.) den Sozialausschuss. Das von der Regierung vorgelegte Paket sieht unter anderem einen Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Personalkosten der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) vor. Demnach sollen im Jahr 2017 0,64 Mio. €, im Jahr 2018 1,52 Mio. € und im Jahr 2019 2 Mio. € bereitgestellt werden, danach ist eine Valorisierung des Zuschusses vorgesehen. Voraussetzung ist ein entsprechender Personalstand. Begründet wird die finanzielle Unterstützung damit, dass der Kontrollaufwand der BUAK in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, dazu kommen neue Aufgaben durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.

Außerdem wird der Bund auch weiterhin Zuschüsse zur Schlechtwetterentschädigung von BauarbeiterInnen aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik leisten, wobei der Betrag von derzeit 3 Mio. € auf jeweils 5 Mio. € in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aufgestockt wird. Damit trägt man der ungünstigen Wettertendenz und den Lohnerhöhungen der letzten Jahre Rechnung, wie es in den Erläuterungen heißt. Im Gegenzug wird der Beitrag der Pensionsversicherungsanstalt zur Finanzierung des Überbrückungsgelds für ältere BauarbeiterInnen, die kurz vor der Pension stehen, von maximal 13 Mio. € auf maximal 11 Mio. € reduziert.

Die für die Bauwirtschaft geltenden Sonderregelungen bei der Auflösungsabgabe bleiben erhalten, allerdings werden sie an das Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen herangeführt. Anders als in anderen Branchen ist jedoch kein Bonus in Form eines reduzierten Beitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) vorgesehen, dafür fällt auch der Malus entsprechend geringer aus. Auch an der ersatzweisen Pauschalabgeltung durch die BUAK wird nicht gerüttelt.

Sozialminister Alois Stöger wies die Kritik der NEOS zurück. Er habe nichts dagegen, wenn die BUAK die Verantwortung für eine ganze Branche übernehme und innerhalb dieser Branche für Ausgleich sorge, sagte er. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch machte geltend, dass das  Überbrückungsgeld hauptsächlich durch Dienstgeberbeiträge finanziert werde, mit Ausnahme eines kleinen Bundeszuschusses.

Betriebsräte werden künftig für fünf Jahre gewählt

Die Beratungen über das Arbeitszeitgesetz wurden von den Koalitionsparteien dazu genutzt einen eigenständigen Gesetzesantrag zur Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes einzubringen. Mit dieser Novelle, die den Sozialausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach passierte, wird die Funktionsperiode von Betriebsräten von vier auf fünf Jahre ausgedehnt. Das gilt sowohl für den Betriebsrat als auch für den Zentralbetriebsrat und die Konzernvertretung. Begründet wird dieser Schritt damit, dass sich die Bedingungen der Arbeitswelt und die Anforderungen an die Belegschaftsvertretung grundlegend verändert haben und dies eine Stärkung der Kontinuität der Gremien erfordert. Begleitend zur Verlängerung der Tätigkeitsdauer wird auch der Anspruch auf Bildungsfreistellung für Betriebsratsmitglieder um drei Tage auf insgesamt drei Wochen und drei Tage in der Funktionsperiode ausgedehnt.
 

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