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Muchitsch (links), Mödlhammer
Muchitsch (links), Mödlhammer Muchitsch (links), Mödlhammer

Wie Gemeinden Bauaufträge fair vergeben können

Gemeindebund und Sozialpartner legen Leitfaden für Kommunen vor

Seit 1. März 2016 gilt in Österreich das Bestbieterprinzip bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Vielen öffentlichen Auftraggebern, darunter sind auch die Gemeinden, ist nicht bewusst, dass auch sie selbst im Rahmen des Vergaberechts weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Fairness bei öffentlichen Aufträgen setzen können. Gemeinsam mit der renommierten Kanzlei Heid-Schiefer, die auf Vergaberecht spezialisiert ist, haben der Österreichische Gemeindebund, die Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze“ einen Vergabeleitfaden speziell für Gemeinden zur fairen Auftragsvergabe erarbeitet.

„Die Gemeinden sind die größten öffentlichen Auftraggeber des Landes“, sagt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer. „Sie investieren insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr in neue Projekte, das ist mehr Geld als etwa die Länder oder auch der Bund in Infrastruktur investieren. Es ist daher sinnvoll, dass man die gesetzlichen Normen des Bestbieterprinzips um einige Details ergänzt, die insgesamt zu mehr Fairness bei öffentlichen Vergaben führen“, so Mödlhammer. „Ich habe mich vor ein paar Monaten darüber geärgert, dass so ein Leitfaden erschienen ist, der sich vorwiegend vorwiegend mit großen Auftraggebern wie der ASFINAG oder der ÖBB befasst hat. Die Projekte und Verfahren der Gemeinden haben in der Regel ein viel kleineres Ausmaß, da kann man nicht die gleichen Kriterien anlegen wie bei großen Auftraggebern und großen Baukonzernen“, so Mödlhammer. „Wir haben uns daher sehr rasch mit den Sozialpartnern zusammengesetzt, um eine eigene Version für Gemeinden zu erarbeiten. Diese legen wir heute vor.“

„Fairness beinhaltet nämlich auch, dass nicht nur große Konzerne, sondern auch regionale Klein- und Mittelbetriebe eine Chance haben, bei öffentlichen Bauaufträgen konkurrenzfähig mitbieten zu können“, so Mödlhammer. „Die Ausschreibungskriterien müssen daher sowohl für kleine Gemeinden machbar, als auch für Klein- und Mittelbetriebe verständlich und erfüllbar sein“, so der Gemeindebund-Chef. „Jede Novelle der Vergaberichtlinien bringt einen deutlich höheren bürokratischen Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer mit sich. Das hat zur Folge, dass inzwischen kleinere Betriebe bei öffentlichen Ausschreibungen gar nicht mehr mitbieten.“

Gemeinsam mit der Gemeinde-Plattform www.kommunalnet.at und dem Auftragnehmerkataster (ANKÖ) habe der Gemeindebund daher den Kommunen auch ein Tool zur Verfügung gestellt, um Aufträge rechtlich sicher und mit möglichst geringem Aufwand durchführen zu können. „Dieses Tool werden wir in die Gemeinden bringen, damit dort die Mitarbeiter/innen Unterstützung bei der Abwicklung von Vergabeverfahren haben. Ich danke ausdrücklich den Sozialpartnern dafür, dass sie unsere Sorge aufgegriffen haben und gemeinsam diese Version für die Gemeinden erarbeitet haben.“

Der Leitfaden für faire Vergaben wird – ebenso wie die Musterzuschlagskriterien – in den kommenden Tagen an alle heimischen Gemeinden übermittelt.
„Mit Einführung des Bestbieterprinzips wurde ein wichtiger Schritt für faire Vergaben gesetzt“, sagt der Chef der Gewerkschaft Bau-Holz, NR-Abg. Josef Muchitsch. Nicht der Preis allein zählt bei Auftragsvergaben in der Bauwirtschaft! Umso schöner ist es, dass der Gemeindebund mit einem eigenem Vergabekatalog speziell für Gemeinden als wichtiger Partner für ‚faire Vergaben‘ gewonnen wurde. Gerade richtig zu einem Zeitpunkt, wo wir in nächster Zeit im Parlament über eine weitere Novelle verhandeln werden“  
„Gemeinden sind als öffentliche Auftraggeber besonders für die regionale Wirtschaft von immenser Bedeutung. Deswegen hat unsere „Faire Vergaben“-Initiative immer den Dialog mit ihnen gesucht. Dadurch konnten wir auch manche Bedenken, dass es mit dem Bestbieterprinzip zu einem höheren Aufwand kommen könnte, zerstreuen. Dabei waren die Expertisen von Dr. Gottfried Haber, Prof. Friedrich Schneider und des Rechnungshofes eine große Hilfe. Mit dem Bestbieterkriterienkatalog haben die Gemeinden nun ein wertvolles Werkzeug, um mit der neuen Rechtsmaterie vertraut zu werden. Ich bin davon überzeugt, dass die öffentlichen Auftraggeber im Sinn der regionalen Wirtschaft mit dem Bestbieterprinzip umgehen werden“, so Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel.

Dr. Stephan Heid, Chef der Kanzlei Heid-Schiefer, hat den Katalog maßgeblich erarbeitet: „Mit dem vorliegenden Bestbieterkriterien-Katalog ist es vor allem kleineren und mittleren Gemeinden möglich, auf einfache Weise den vergaberechtlichen Anforderungen an das Bestbieterprinzip bei Bauaufträgen über EUR 1 Mio nachzukommen. Die vorgeschlagenen Beispiele für wirtschaftliche, soziale und Umweltkriterien bieten für jedes Vorhaben die Grundlage für einen auf den Einzelfall abgestimmten Mix an Zuschlagskriterien und fördern auf zulässige Weise den Einsatz regionaler Unternehmen.“

Alle Unterlagen unter www.faire-vergaben.at

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