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Muchitsch: Arbeitsinspektorat schützt ArbeitnehmerInnen und dient als Regulator für fairen Wettbewerb

Muchitsch verwehrt sich gegen „unseriöse Angriffe“ auf den ArbeitnehmerInnenschutz

Als „nicht sachdienlich“ weist der Vorsitzende des Sozialausschusses Josef Muchitsch die pauschale Herabwürdigung der Institution des Arbeitsinspektorats zurück. „Das Arbeitsinspektorat dient dem Schutz von Leben und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen an ihren Arbeitsplätzen. So ist in der Bauwirtschaft und der Industrie, wo unter schwerer körperlicher Arbeit und mit schwerem Gerät und gefährlichen Stoffen hantiert werden muss, die Kontrolle der Arbeitsbedingungen und der Voraussetzungen am Arbeitsplatz absolut notwendig“, zeigt Muchitsch auf. Darüber hinaus ist das Inspektorat „ein wichtiger Regulator für den fairen Wettbewerb“, so Muchitsch. Es könne nicht angehen, dass sich beispielsweise manche Unternehmen durch schlechte und gefährliche Arbeitsbedingungen einen Wettbewerbsvorteil zu Lasten ihrer ArbeitnehmerInnen erschleichen.

„Man kann über die Sinnhaftigkeit gegebener Vorschriften diskutieren, keine Frage. Darüber, ob Vorgaben gestrichen oder adaptiert gehören. Wer jedoch das Inspektorat als solches demontieren will, gefährdet die Gesundheit und Leben von ArbeitnehmerInnen in Österreich“, macht Muchitsch deutlich.

Die Aufgaben des Arbeitsinspektorats sind weitreichend. Neben jährlich 70.000 Betriebskontrollen führt das Inspektorat 30.000 Beratungsgespräche. „Unter diese Gespräche fallen auch 11.000 Gespräche bei betrieblichen Neu- oder Umbauprojekten, um Probleme so früh wie möglich zu verhindern. Es profitieren also auch Unternehmen von den Leistungen des Inspektorats“, zeigt Muchitsch auf.

Darüber hinaus hat Sozialminister Alois Stöger ohnehin für das erste Halbjahr 2017 eine Evaluierung und Überarbeitung des Arbeitnehmerschutzgesetzes auf der Agenda. „Ziel wird sein, unzeitgemäße Regelungen und Verfahren zu streichen.“ Wogegen Muchitsch sich verwehrt, ist, unseriöse Angriffe auf den ArbeitnehmerInnenschutz zuzulassen, „denn das ist unfair gegenüber den arbeitenden Menschen in Österreich, die ein Recht haben, am Arbeitsplatz nicht gefährdet zu sein“, stellt Muchitsch klar. Seit 1. März gibt es außerdem eine Ombudsstelle im Arbeitsinspektorat. Sowohl Unternehmen als auch ArbeitnehmerInnen können sich mit Fragen und Anliegen an den neuen Ombudsmann wenden, wenn sie auf potentielle Gefahren am Arbeitsplatz hinweisen oder sich informieren wollen.  
 

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