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Andreas Huss, MBA
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Nein zur Zerschlagung der AUVA

Nur eine ausreichend finanzierte AUVA kann ArbeitnehmerInnenschutz sicherstellen

Die heutigen Aussagen der FPÖ-Sozialministerin Hartinger-Klein, wonach sie von der Auflösung der AUVA ausgehe, stoßen auf völliges Unverständnis bei Andreas Huss, Salzburger GKK-Obmann und Geschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz. „Nachdem im Regierungsprogramm bis Ende des Jahres ein Einsparungskonzept von 500 Millionen Euro eingefordert worden ist, spricht Hartinger-Klein offen an, was offensichtlich von Anfang an geplant war. Der Regierung geht es schlichtweg um die Zerschlagung des ArbeitnehmerInnenschutzes“, stellt Huss fest. „Hartinger-Klein gibt bereits jetzt zu, dass die Einsparungen in dieser Form nicht machbar sind und die AUVA ihrer Meinung nach aufgelöst wird. Der Industrie, der die AUVA schon immer ein Dorn im Auge war, wird das im Wahlkampf eingeforderte und gut bezahlte Wahlgeschenk gemacht.“
 

Beim Arbeitnehmerschutz kein Einsparungspotenzial vorhanden

Mit ihren Aussagen offenbare Hartinger-Klein einmal mehr, dass der Regierung wenig an den Interessen der Bevölkerung liege. „Die AUVA leistet österreichweit gute Arbeit. So ist im Jahr 2016 die Zahl der Arbeitsunfälle pro 1000 Beschäftigungsverhältnisse auf den Tiefstwert von 24,27 gesunken. Dennoch gibt es noch viel zu tun. So mussten in Salzburg vergangenes Jahr sechs tödliche Unfälle verzeichnet werden (2016 kein einziger). Zudem sind 2017 die Arbeitsunfälle wieder gestiegen“, weiß Huss.
 
Die Zerschlagung der AUVA würde laut Huss das Aus für den wichtigen ArbeitnehmerInnenschutz bedeuten. Die Präventionsarbeit für Betriebe und die arbeitenden Menschen würde es in der aktuellen Form nicht mehr geben. Steigende Unfallzahlen mit den entsprechenden monetären und vor allem humanitären Kosten wären die Folge.
 

Funktionierendes Modell darf nicht zerstört werden

Huss verweist auf das große Engagement der AUVA bei der Unfallheilbehandlung. Diesbezüglich sei die AUVA stets bemüht, die ArbeitnehmerInnen so schnell wie möglich an den Arbeitsplatz zurückzubringen. „Die AUVA leistet mit ihren eigenen Rehaeinrichtungen ausgezeichnete Arbeit. Darüber hinaus werden umfassende Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation angeboten. Auch wenn es die Regierung nicht wahrhaben will, die AUVA ist mehr als nur eine Auszahlstelle von Geldleistungen nach einem Arbeitsunfall“, erklärt Huss.
 
Zudem unterstützt das bestehende Modell die Klein- und Mittelbetriebe, die sich einen guten und effizienten Arbeitnehmerschutz selbst nicht leisten könnten. Gerade Unternehmen unter 50 MitarbeiterInnen werden von der AUVA überdurchschnittlich gut betreut. Ein Arbeitsunfall kostet rund 20.000 Euro. Somit wären nach nur einem zusätzlichen Unfall sämtliche Einsparungen der Betriebe durch eine mögliche Beitragssenkung mehr als aufgehoben. Denn pro ArbeitnehmerIn würde sich ein Unternehmen durch die geplante Beitragssenkung im Monat rund 9 Euro sparen. Für ein 20 Personenunternehmen bedeutet dies somit eine Einsparung von rund 2.500 Euro pro Jahr.
 
Andererseits würde mit der Einstellung des Entgeltfortzahlungsrückersatzes über die AUVA den Betrieben unter 50 MitarbeiterInnen ein enormer Schaden von rund 100 Millionen Euro entstehen. Es ist zu befürchten, dass die Betriebe diese Kosten verstärkt auf die ArbeitnehmerInnen überwälzen und bei Krankenständen Dienstverhältnisse kündigen oder einvernehmlich lösen.

Im Sinne der österreichischen ArbeitnehmerInnen fordert Huss daher den Fortbestand der AUVA in der jetzigen Form und die Beibehaltung der Beitragshöhe. „Nur in der jetzigen Form ist sichergestellt, dass die Interessen der Versicherten oberste Priorität haben“, so Huss.
 

UKH Salzburg als eigenständige Einrichtung erhalten

In Salzburg solle zudem das Unfallkrankenhaus, wie bereits zwischen AUVA und Land geplant, als eigenständige Einrichtung auf das Gelände der Landeskliniken übersiedeln und gemeinsam von Land und AUVA finanziert werden. Nur so kann die hohe medizinische Qualität der Unfallheilbehandlung erhalten bleiben. Die Auflösung der AUVA würde nämlich auch bedeuten, dass das von der Bevölkerung so gut angenommene und geschätzte UKH abgeschafft wird. Die Mehrkosten müsste das Land Salzburg und somit die Steuerzahler übernehmen.

„Gleiches gilt für die Krankenversicherung. Wenn die Kosten der Arbeitsunfälle von der AUVA nicht mehr an die Krankenversicherung rückerstattet werden, müsste die Krankenversicherung Leistungen reduzieren. Auch dies würde zu Lasten der ArbeitnehmerInnen und Versicherten gehen“, erklärt Huss.

 

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