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Kumulationsprinzip: ÖGB vehement gegen Aufhebung

"Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte zu Kavaliersdelikten degradiert" - Landwirte und Rechtsanwälte dafür

Wien (APA) -
Die Gesetzesänderungen, die ab 2020 faktisch das Ende des Kumulationsprinzips in Verwaltungsstrafverfahren bringen, stoßen in der Begutachtung auf die erwartete Ablehnung von Arbeitnehmerseite. "Wir sehen durch diesen Entwurf wichtige Bereiche des Schutzes der Rechte der Arbeitnehmerinnen und des Kampfes gegen Lohn- und Sozialdumping gefährdet", heißt es in der Stellungnahme des ÖGB.


"Durch die de facto Abschaffung des Kumulationsprinzips werden vielfache Verstöße gegen Arbeitnehmerinnenrechte zu Kavaliersdelikten degradiert", kritisiert der Gewerkschaftsbund: "Das ist nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen. Das ist auch nicht im Interesse kleiner Unternehmen." Lediglich die Interessen großer Konzernzentralen würden dadurch bedient: "Wir lehnen diesen Vorschlag daher vehement ab."


Auch ein weiterer Punkt stört die Gewerkschaft: Laut Verwaltungsstrafgesetz reicht derzeit nämlich schon die bloße Fahrlässigkeit aus, um eine Tat zu bestrafen, künftig soll die Beweislast aber bei Strafdrohungen über 50.000 Euro umgekehrt werden. Wenn der Gesetzgeber Strafen ab dieser Höhe an besondere Bedingungen des Nachweises der Schuld knüpfen wolle, "so wäre es sinnvoller, dies dem gerichtlichen Strafrecht zu überantworten", meint man beim ÖGB: "Dort gibt es Ermittlungsbehörden mit entsprechenden Befugnissen, und es tritt die Verjährung nicht bereits nach drei Jahren ein."


Ganz anders sieht die Landwirtschaftskammer diese beiden Punkte. Das Ende des Kumulationsprinzips wird von ihr "ausdrücklich" begrüßt. Die Verschuldensvermutung erscheine "schon seit längerem als nicht mehr zeitgemäß und zunehmend problematisch im Sinne eines fairen Verfahrens" und solle generell abgeschafft werden, so die Bauernvertreter.
Auch die Rechtsanwaltskammer befürwortet beides. Gerade bei fahrlässigen Verwaltungsübertretungen könne es sein, dass dem Beschuldigten die Normübertretung gar nicht bewusst sei und aus diesem Grund mehrfach gesetzt werde. Bei manchen Delikten (etwa bei Arbeitszeitüberschreitungen) führe das gelegentlich zu 100- oder gar 1.000-fache Begehungen, was zu "wirtschaftlich mitunter existenzvernichtende Strafhöhen" führe.

 

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