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Anrechnung von Karenzzeiten mittels Gesetz abgelehnt

Heinisch-Hosek/Muchitsch: ÖVP nur bei Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen ganz schnell

„Die ÖVP hat heute wieder einmal gezeigt: Bei Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen ist sie ganz schnell, siehe 12-Stunden-Tag, wenn es um Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen geht, setzt sie auf Verzögern, Zeitgewinnen und Täuschen der Bevölkerung“, so SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek und SPÖ-Sozialsprecher und Baugewerkschaftschef Josef Muchitsch am Rande des heutigen Sozialausschuss.

Ein Gesetzesantrag für eine volle Anrechnung der Karenzzeiten wurde im Sozialausschuss eingebracht, fand aber keine Mehrheit. Von einer solchen Regelung würden rund 1,3 Millionen ArbeitnehmerInnen – fast alles Frauen – profitieren, die volle Anrechnung würde sich auf ihr Einkommen und ihre Pension positiv einwirken und wäre ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Lohnschere und zur Vermeidung von Altersarmut.

Beschlossen wurde nur ein „windelweicher“ Entschließungsantrag, der nichts anderes beinhaltet, als eine Aufforderung an die Regierung, Verhandlungen mit den Sozialpartnern aufzunehmen und – wenn hier nichts erreicht wird – dass eine eventuelle gesetzliche Regelung vielleicht zum Jahresende kommen soll.

„Aber drei Prozent der ArbeitnehmerInnen arbeiten in Branchen, die gar keinen Kollektivvertrag haben und damit gar nicht erfasst wären. Das macht bei den Pensionen einen Unterschied von bis zu 40 Prozent. Diesen ArbeitnehmerInnen hilft nur eine gesetzliche Regelung“, betonte Muchitsch. 

Die volle Anrechnung der Karenzzeit nach dem Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz hätte Auswirkungen auf die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche, auf die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf die Kündigungsfristen und vor allem auf Vorrückungsstichtage im Zusammenhang mit dem Einkommen. „Das wäre ein wichtiger Schritt, denn Frauen verdienen in Österreich noch immer 20 Prozent weniger als Männer und niedrige Einkommen führen bei Frauen zu über 40 Prozent niedrigeren Pensionen und in Folge zu Altersarmut, von der Frauen besonders stark betroffen sind“, gab Heinisch-Hosek zu bedenken.

Muchitsch betonte, dass in vielen Kollektivverträgen die volle Anrechnung der Karenzzeiten in gewerkschaftlich gut organisierten Betrieben verankert werden konnte, aber vor allem in Branchen wie Handel und Gastgewerbe – wo viele Frauen beschäftigt sind – lehnen die Arbeitgeber dies noch immer ab.

 

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