GBH

Muchitsch: EU-Regeln zu Höchstarbeitszeit rasch umsetzen

Angesichts des Umstandes, dass ArbeitnehmerInnen immer mehr unter Druck sind und ihre Belastung ständig steigt, unbedingt nötig.
Laut einem EuGH-Urteil muss der Durchschnitt von 48 Wochenstunden als Obergrenze in jedem Zeitraum von 17 aufeinanderfolgenden Wochen eingehalten werden. GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch kritisierte, dass das österreichische System starr festgelegter Durchrechnungszeiträume für die Wochenarbeitszeit dazu führen kann, dass ArbeitnehmerInnen auch länger als 17 Wochen Spitzenbelastungen von bis zu 60 Wochenstunden ausgesetzt sein können. „Das ist absolut unzumutbar“, so Muchitsch.

Es ist daher dringend nötig, die österreichischen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass in jedem 17-wöchigen Zeitraum der Durchschnitt von 48 Wochenstunden nicht überschritten wird. „Das ist ein europäischer Mindeststandard, den es einzuhalten gilt“, so Muchitsch, der abschließend darauf verwies, dass Österreich im Falle einer Nichtberücksichtigung dieses EuGH-Urteils sogar ein EU-Vertragsverletzungsverfahren droht. 
 

 

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