GBH

FSG-Huss: Besserer Schutz für HochrisikopatientInnen muss jetzt endlich beginnen

ÖGK-Arbeitnehmerobmann Huss: Wertvolle Zeit wurde vergeudet
„Es bringt gar nichts, jetzt alle Menschen mit entsprechender Medikamentierung pauschal anzuschreiben, dass sie möglicherweise RisikopatientInnen sein könnten. Das schafft wesentlich mehr Verunsicherung als es den PatientInnen nutzt. Außerdem verursachen wir damit einen unnötigen Sturm auf die Arztpraxen und Diskussionen in Unternehmen, die wir nicht brauchen“, so Andreas Huss, Arbeitnehmerobmann der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse). „Wir reden hier von rund 2 Mio. Menschen, die wir anschreiben müssten, unter denen aber die meisten natürlich keine HochrisikopatientInnen sind“, so Huss weiter.
 
Wichtig wäre als erster Schritt, dass die ExpertInnen im Gesundheitsministerium nun dringend einmal festlegen, welche Menschen mit welchen Erkrankungen und Behandlungen tatsächlich als HochrisikopatientInnen definiert sind. Das sollten jene sein, die bei einer Virusinfektion mit hoher Wahrscheinlichkeit in ein Spital, ja sogar in eine Intensivstation müssten. Dass es auch dabei Unschärfen gibt, ist klar, aber die Treffsicherheit, die richtigen Personen zu sensibilisieren, wäre so wesentlich höher.
 
Huss: „Erst dann können mit unseren Daten in der ÖGK diese Personen gezielt kontaktiert werden. Auch die geeignetste Form der Kontaktaufnahme muss noch geklärt werden. Jedenfalls müssen die behandelnden ÄrztInnen, die ihre PatientInnen ja laufend betreuen und bestens kennen, hier eine zentrale Rolle bekommen. Die Sozialversicherung ist da gerne behilflich und wie immer ein verlässlicher Partner.“ 
 
ÖVP/ÖAAB in der ÖGK wollten sich dieses Themas aber nicht annehmen.
Ein Antrag der FSG-Arbeitnehmergruppe im gestrigen Verwaltungsrat, das Thema Umgang mit Risikogruppen auf die Tagesordnung zu nehmen und eine sinnvolle Lösung dafür zu beraten, wurde von der ÖVP/ÖAAB-Mehrheit abgelehnt.
 
„Eines ist aber ganz klar: Die letztgültige Entscheidung, wer tatsächlich Risikopatient ist, und ob ein Patient aus dem Arbeitsprozess herauszunehmen ist, liegt beim behandelnden Arzt und beim Patienten selbst. Menschen, die noch im Arbeitsprozess stehen, müssen vom Arzt ein Attest (ohne für den Arbeitgeber ersichtliche Diagnose) bekommen, dass sie als Hochrisikopatienten einzustufen sind. Mit dieser Bestätigung, die auch vom Bund zu finanzieren sein wird, muss der Arbeitnehmer dann mit seinem Dienstgeber vereinbaren, ob es eine Homeoffice-Möglichkeit gibt. Wenn nicht, muss der Arbeitnehmer vom Dienst freigestellt werden und sollte sich in freiwillige häusliche Quarantäne begeben“, erklärt Huss.
 
Aus arbeitsrechtlicher Sicht bräuchten diese Menschen dann aber jedenfalls einen erhöhten Kündigungsschutz. Auch wenn viele ArbeitgeberInnen gut auf ihre MitarbeiterInnen achten, manche tun das eben nicht, wie wir aktuell an vielen Beispielen sehen. Daher müssen die Betroffenen vor einer Kündigung geschützt werden.
 
Schwangere schützen
 
Den Vorschlag, Schwangeren für die Zeit der Krise den vorzeitigen Mutterschutz zu ermöglichen, unterstützt Huss: „Wir haben in Arbeiterkammer, ÖGB, aber auch in der ÖGK viele Anrufe von verunsicherten werdenden Müttern, die große Angst um ihr ungeborenes Kind haben. Diesen psychischen Stress müssen wir den Müttern unbedingt nehmen.“
 
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Wien

Wann3. April 2024 WoWien

GBH-Landeskonferenz Vorarlberg

Wann13. April 2024 WoFeldkirch

GBH-Landeskonferenz Tirol

Wann20. April 2024 WoAbsam
GBH und Social Media